Corona-Pandemie

E-Zigaretten gehören nicht zum „wichtigen“ täglichen Bedarf

Laut Oberverwaltungsgericht Hamburg ist das Angebot eines E-Dampf-Händlers nicht mit dem von Lebensmittelmärkten und Apotheken vergleichbar.

Veröffentlicht:

Hamburg. Der tägliche Nachschub mit Alkohol und Tabak ist im Supermarkt gesichert. Raucher von E-Zigaretten müssen dagegen wohl weitgehend auf den Onlinehandel ausweichen. Denn entsprechende Spezialgeschäfte dürfen geschlossen werden, wie jetzt das Hamburgische Oberverwaltungsgericht entschied (Az.: 5 Bs 48/20).

Die Hansestadt hatte mit einer Allgemeinverfügung die weitgehende Schließung von Verkaufsstellen bis zum 16. April 2020 angeordnet, um die Corona-Ansteckungsgefahr so weit wie möglich einzudämmen. Geschäfte für „wichtige Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs“ sind von dem Schließungsverbot allerdings ausgenommen.

Der Betreiber eines auf E-Zigaretten spezialisierten Einzelhandelsgeschäfts meinte, für E-Dampfer gehörten auch seine Waren zum täglichen Bedarf. Daher müsse er weiter offen bleiben. Andernfalls würden seine Kunden wieder auf besonders gesundheitsschädliche Tabakprodukte wie konventionelle Tabakzigaretten umsteigen.

Doch das OVG bestätigte, dass der Laden schließen muss. Sein Angebot sei mit dem etwa von Lebensmittelmärkten und Apotheken nicht vergleichbar. Auch insgesamt sei die Hamburger Allgemeinverfügung verhältnismäßig und rechtmäßig. Die Stadt habe möglichst viele Läden schließen wollen. Dabei habe sie zulässig zwischen dem spezialisierten Einzelhandel und Geschäften des Grundbedarfs unterschieden.

Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) hatte sich vehement für den Zugang zu aus seiner Sicht im Vergleich zu Kippen gesünderen E-Dampf-Alternativen auch in Corona-Zeiten ausgesprochen, war damit aber in der Politik nicht auf ausreichend Gehör gestoßen. (mwo/maw)

Mehr zum Thema

Medizinforschungsgesetz

Regierung: Ethikkommission beim Bund bleibt unabhängig

Das könnte Sie auch interessieren
Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Was steckt hinter dem Alice-im-Wunderland-Syndrom, Dr. Jürgens?

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken