Abrechnung bei Vestibularisschwannomen

EBM-Ziffer fehlt noch: Jetzt greift Kostenerstattung für stereotaktische Radiochirurgie

Vorerst nur per Kostenerstattung kann die stereotaktische Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen abgerechnet werden. KBV und Kassen verhandeln immer noch über die EBM-Vergütung.

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Berlin. Für die stereotaktische Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen konnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband noch keine Einigung über das EBM-Honorar erzielen. Vertragsärzte können deshalb die Hochpräzisionsbestrahlung bei dieser Indikation übergangsweise per Kostenerstattung abrechnen. Das teilte die KBV am Donnerstagabend in den Praxisnachrichten mit.

Die Abrechnung über GoÄ ist demnach seit dem 26. Mai möglich. Die KBV weist darauf hin, dass die Versicherten sich vorab von der Krankenkasse bestätigen lassen müssen, dass diese die Kosten für die Behandlung übernimmt. Der Anspruch auf Kostenerstattung gilt solange, bis der Bewertungsausschuss eine entsprechende EBM-Ziffer vereinbart hat.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte 2022 beschlossen, die stereotaktische Radiochirurgie in den ambulanten Leistungskatalog aufzunehmen. Der Bewertungsausschuss sollte bis zum 25. Mai die Vergütung festlegen. Doch die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband waren bisher nicht von Erfolg gekrönt. Die Kassenseite sehe noch noch weiteren Beratungsbedarf zur Vergütungshöhe, teilte die KBV mit. (juk)

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