Versorgung kranker Urlauber

EU rüffelt spanische Ärzte

Die Iberische Halbinsel hadert mit der Europäischen Krankenversichertenkarte. Behandler lehnen sie ab und liquidieren oft privat.

Von Adelheid Weßling Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Nach EU-Informationen verweigern Krankenhäuser in spanischen Urlaubsregionen akut erkrankten oder verunfallten Touristen eine Behandlung "auf Krankenschein", stattdessen erhalten die Urlauber eine Privatrechnung und sollen eine Auslandsreiseversicherung samt Kreditkarte vorlegen.

Da diese Praxis dem gültigen Recht widerspricht, steht die Europäische Kommission seit 2010 mit Spaniens Behörden im Gespräch.

Da die Schwierigkeiten fortbestehen, hat die Kommission inzwischen mit ihrem Auskunftsersuchen die erste Stufe eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet.

Eigentlich sollte in einem Europa "ohne Grenzen" alles gut geregelt sein: Die Freizügigkeit in ein anderes Land zu reisen oder sich dort niederzulassen und zu arbeiten, ist ein hohes Gut der EU.

Dieselben Bedingungen für Urlauber und Versicherte im Gastland

Um eine Krankenversorgung bei kurzfristigen Aufenthalten in EU-Ländern und einigen anderen Staaten reibungslos zu gestalten, gibt es die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Diese können alle Versicherten eines EU-Staates erhalten. In Deutschland ist sie bereits in der Versichertenkarte integriert und ersetzt so den früheren Auslandskrankenschein. Erkrankte Urlauber werden zu denselben Bedingungen behandelt wie die Versicherten im Gastland.

Die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung werden von der hiesigen Kasse beglichen.

Planen Versicherte bewusst eine medizinische Behandlung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, beispielsweise weil sie sich dort eine bessere Behandlung ihrer chronischen Beschwerden versprechen, so müssen sie vorab die Kostenübernahme klären.

In der Regel übernehmen die Kassen die Kosten maximal in Höhe der Kosten, die hier für die Behandlung entstanden wären.

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