Der Konkrete Fall

Edle Gartenmöbel nur mit Zusatzklausel versichert

Stehen wertvolle Möbel oder ein teurer Grill auf der Terrasse, sind diese bei Diebstahl nicht unbedingt über die Hausratversicherung abgedeckt. Deshalb bieten Gesellschaften für solche Fälle vertragliche Zusatzklauseln an.

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Frage: Ich möchte mir für den Sommer edle Gartenmöbel kaufen. Sind sie über die Hausratversicherung mitversichert?

Das kommt darauf an, wo sich die Gartenmöbel befinden und welchen Vertrag Sie haben. Stehen die Möbel auf der Terrasse, sind sie nach den Musterbedingungen des Branchenverbandes nicht versichert.

"Nur wenn die Gartenmöbel in der zum Haus gehörenden und im Vertrag aufgelisteten Garage oder im Keller untergebracht sind, besteht Versicherungsschutz", sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Viele Gesellschaften bieten Zusatzklauseln für Gartenmöbel und Gartengeräte an, mit denen die Gegenstände auch im Freien gedeckt sind.

Wichtig ist, dass der Versicherer auch eine Entschädigung bei einfachem Diebstahl leistet. Denn die herkömmlichen Hausratpolicen kommen nicht bei einem einfachen Diebstahl auf, sondern nur bei Einbruch und Raub. Sie sollten immer bedenken, dass Sie Ihr Eigentum vor Schäden zum Beispiel bei Unwettern schützen müssen.

Lassen Sie die Möbel bei Hagel einfach im Freien stehen, bleiben Sie möglicherweise auf einem Teil des Schadens sitzen.

Fall Sie edles Zubehör wie einenschönen Grill haben, sollten Sie diese Gegenstände stets besonders sichern. Denn dafür muss der Versicherer auch bei einer Zusatzklausel nicht aufkommen, hat das Amtsgericht Bad Segeberg entschieden (Az.: 17 C 116/11).

Dem Kläger war ein teurer Edelstahlgrill aus dem Garten gestohlen worden. Er hatte eine Hausratversicherung mit einer Zusatzklausel. Der Versicherer verweigerte nach Auffassung der Richter zu Recht die Entschädigung, weil ein Grill weder ein Möbelstück noch ein Gartengerät ist.

Hätte der Grill im Haus gestanden und wäre von einem Einbrecher gestohlen worden, hätte der Besitzer eine Entschädigung bekommen. ( akr)

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