Eine Verfassung für die Praxis schafft Transparenz und Vertrauen bei Patienten

HANNOVER (cben). Transparenz nach außen - das kann auch bei der Abrechnung nicht schaden. Wenn Ärzte Patienten das Gefühl und die Gewissheit geben, dass bei ihnen alles mit rechten Dingen zugeht, kann das einen positiven Effekt haben: mehr Patientenzulauf. Diese These vertrat der Soziologe Heiko Breit auf der KKH-Tagung "Betrug im Gesundheitswesen".

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Jeder Praxis ihr Grundgesetz: Sorgt das wirklich für mehr Transparenz?

Jeder Praxis ihr Grundgesetz: Sorgt das wirklich für mehr Transparenz?

© Foto: Imago

"Eigentlich braucht man eine Art Praxis-Verfassung", sagte Breit. Denn sie könne Ärzte davor bewahren, in Abrechnungs-Dilemmata zu stolpern und erhöhe das Patientenvertrauen.

"Jeder Betrieb legt Wert auf die Reputation", erklärte Breit der "Ärzte Zeitung". "Wenn auch Patienten von ihrem Doktor nicht nur glauben, dass er integer und rechtschaffen ist, sondern auch wissen, dass er sauber ist, dann ist das für den Praxisinhaber zunächst zwar eine ausschließlich immaterielle Ressource. Aber sie kann sich letztlich in größerem Patienten-Zulauf ausdrücken."

Die Entscheidung für Integrität oder für Unsauberkeiten werde bei niedergelassenen Ärzten oft auch durch ökonomische Rahmenbedinungen mitbestimmt. Sie seien, so Breit, "eine ständige Quelle von Wert- und Interessenkonflikten". In vielerlei Hinsicht gebe es bei der Abrechnung Grauzonen. Nicht ordnungsgemäße Abrechnungen würden deshalb leicht bagatellisiert nach dem Motto: "Andere tun es doch auch", oder: "Ich werde ohnehin ungerecht honoriert." Griffen in früheren Zeiten gesellschaftliche Normen, müsse in Zeiten der Individualisierung die persönliche Moral entscheiden, was richtig ist. "Die Entscheidungslast ist in das Individuum hineingewandert", so Breit.

Um persönliche Fehleinschätzungen zu vermeiden, sei es oft hilfreich, sich zusammen mit den Praxismitarbeitern Gedanken zu machen über die Unternehmensziele, den Führungsstil oder das Verhalten der Angestellten. Das funktioniert allerdings nur in einer offenen Praxisstruktur und dann, wenn eine wertschätzende Grundhaltung bei allen vorhanden sei. "Am Schluss sollte die Verfassung von allen unterschrieben werden", so Soziologe Breit. "So entstehen ein innerer Vertrag, Loyalität und Transparenz." Wer allerdings mit krimineller Energie betrügen wolle, "dem hilft die beste Verfassung nichts. Aber sie hilft denen, die klar machen wollen, welche Regeln in ihrer Praxis gelten und welche nicht", betonte Heiko Breit. "Letztlich geht es um Vertrauen."

Lesen Sie dazu auch: KKH fühlt sich 1000 Mal betrogen

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