Eltern profitieren von höherem Freibetrag

Ärzte, die für ihre Kinder sparen, können seit Januar mehr Geld unversteuert anlegen. Möglich machen es die neuen Freibeträge.

Veröffentlicht:

ASCHAFFENBURG (lu). Ärzte, die Geld für die Ausbildung ihrer Kinder ansparen, können das tun, ohne auf die Erträge Steuer zu zahlen. Zum Jahreswechsel stieg die Grenze der steuerfreien Einkünfte auf 8841 Euro im Jahr.

Der Staat gewährt jedem Bürger, gleich ob Kind oder Erwachsener, einen Grundfreibetrag, auf den keine Steuer erhoben wird. Dieser Freibetrag ist zum Januar 2010 von 7834 Euro auf 8004 Euro erhöht worden. Hinzu kommt, dass Kinder Anspruch auf den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro sowie auf die sogenannte Sonderausgaben-Pauschale von 36 Euro haben. Das heißt: Wenn der Nachwuchs keine weiteren Einkünfte hat, können Sohn oder Tochter Kapitalerträge von 8841 Euro einstreichen, ohne Steuern zu zahlen. Zu den Kapitalerträgen gehören Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.

Der Bundesverband deutscher Banken rechnete kürzlich vor, was dies bedeutet. Demnach bleiben bei einer Verzinsung von 2,5 Prozent Kapitalerträge steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalvermögen die Summe von 353 640 Euro nicht überschreitet. Hinzu kommt, dass Geldschenkungen an ein Kind bis zu einem Betrag von 400 000 Euro keine Schenkungssteuer nach sich ziehen.

Eine solche Vermögensübertragung innerhalb der Familie wird vom Fiskus jedoch nur anerkannt, wenn das anzusparende Geld auf ein Konto fließt, das auf den Namen des Kindes lautet. Im Gegenzug können Eltern nicht mehr ohne weiteres auf Kapital und Zinsen zurückgreifen. Sinnvoll dürfte dieses Vorgehen auf jeden Fall dann sein, wenn der Betrag in die künftige Ausbildung des Kindes fließen soll.

Ärzte können beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV) für ihr Kind beantragen. Damit sind die Kapitalerträge des Nachwuchses bis zur maximalen Höhe von 8841 Euro steuerfrei, ohne dass ein eigener Freistellungsauftrag gestellt werden muss. Die NV gilt in der Regel für drei Jahre und muss danach neu beantragt werden.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Let‘s talk about...

Tabuthema Sex: Wie spricht man es in der Sprechstunde an?

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt