Direkt zum Inhaltsbereich

Schwangerschaft

Entschädigung für wiederholte Kündigung

Einer Schwangeren, die von einem Rechtsanwalt wiederholt gekündigt wurde, sprach ein Gericht jetzt Schmerzensgeld zu.

Veröffentlicht:

BERLIN. Wer schwangere Arbeitnehmerinnen wiederholt ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kündigt, handelt diskriminierend, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg. Ein Rechtsanwalt hatte der Klägerin während der Probezeit gekündigt. Die Frau legte jedoch ihren Mutterpass vor.

Später kündigte der Anwalt erneut, wieder ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde. Wie nun das LAG entschied, ist nicht nur die Kündigung unwirksam. Das Verhalten des Rechtsanwalts sei Geschlechterdiskriminierung. Hierfür müsse er eine Geldentschädigung in Höhe von 1.500 Euro zahlen. (mwo)

Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg, Az.: 23 Sa 1045/15

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie kommuniziert man Zahlen und Risiken verständlich, Dr. Lühnen?

Körperliches Training

Mit einer Stunde mehr Sport die Brustkrebsmortalität senken?

Lesetipps
Die deutsche Nationalelf bei einem Training.

© picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann / SVEN SIMON

Fußball-Weltmeisterschaft

WM-Kolumne: Wie das Hotel die Leistungsfähigkeit im Spiel beeinflusst

Eine Reihe von Holzfiguren steht nebeneinander.

© MidJen / stock.adobe.com / Generiert mit KI

Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung

Inklusiver Arbeitsplatz? Warum Praxen von Vielfalt im Team besonders profitieren