Schwangerschaft

Entschädigung für wiederholte Kündigung

Einer Schwangeren, die von einem Rechtsanwalt wiederholt gekündigt wurde, sprach ein Gericht jetzt Schmerzensgeld zu.

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BERLIN. Wer schwangere Arbeitnehmerinnen wiederholt ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kündigt, handelt diskriminierend, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg. Ein Rechtsanwalt hatte der Klägerin während der Probezeit gekündigt. Die Frau legte jedoch ihren Mutterpass vor.

Später kündigte der Anwalt erneut, wieder ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde. Wie nun das LAG entschied, ist nicht nur die Kündigung unwirksam. Das Verhalten des Rechtsanwalts sei Geschlechterdiskriminierung. Hierfür müsse er eine Geldentschädigung in Höhe von 1.500 Euro zahlen. (mwo)

Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg, Az.: 23 Sa 1045/15

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