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Gefahreneinstufung der EU

Ethanol auf der Kippe? Industrielle Gesundheitswirtschaft ist alarmiert

Wenn die EU Ethanol als krebserregend einstuft, haben Medtech- und Arzneimittelhersteller mehr als ein Problem. Die Branche warnt vor Schnellschüssen.

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Berlin. Von Brüssel scheinen derzeit massive Störfeuer auf die Pharmabranche auszugehen. Anfang November erst die Verabschiedung der novellierten kommunalen Abwasserrichtlinie, von der die Branche erhebliche zusätzliche Kosten erwartet. Und jetzt noch eine drohende Gefahreneinstufung des produktionstechnisch und produktspezifisch wichtigen Industriealkohols Ethanol.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung warnen zu Wochenbeginn der Pharmaverband BPI, die Medtechverbände VDGH und BVMed sowie der Industrieverband Hygiene & Oberflächenschutz (IHO) vor einer schärferen Ethanol-Einstufung, die sich „gravierend auf die Herstellung wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte auswirken“ werde. „Ethanol ist im medizinischen Bereich unverzichtbar.“

Demnach unterzieht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) den Stoff aktuell einer erneuten Risikoprüfung. „Experten befürchten, dass Ethanol zeitnah als reproduktionstoxisch und/oder krebserzeugend der Kategorie 2 oder sogar der höchsten Gefahrenkategorie 1 (‚Cancerogen Mutagen Reprotoxic’) eingestuft wird“, heißt es zur Erläuterung. Allerdings würden zu Bewertungszwecken ausschließlich Daten herangezogen, die „auf der oralen Aufnahme von Ethanol basieren“, kritisieren die Verbände.

Überall gebraucht

Trotzdem wären von den Schlussfolgerungen auch die Verwendungskontexte der industriellen Gesundheitswirtschaft betroffen. Der Einsatz von Ethanol als Haupt- oder Hilfswirkstoff würde dann direkt „erschwert“ oder durch Arbeitsschutzregelungen „stark eingeschränkt“.

Ethanol sei nicht nur ein Hauptbestandteil in Desinfektionsmitteln, sondern zudem ein gebräuchliches Reinigungs-, Lösungs- oder Konservierungsmittel der Medtech und Diagnostikaproduktion. In der Arzneimittelherstellung werde Ethanol als Trägerstoff, Konservierungsmittel und zur Wirkstoffextraktion benötigt. Insbesondere in der Produktion pflanzlicher Arzneimittel sei Ethanol essenziell ; „Alkohol ist einer der wichtigsten Stoffe bei der Gewinnung von Extrakten.“

Fazit der vier Verbände: „Um eine gesicherte Versorgung der Bevölkerung mit Desinfektionsmitteln, Reinigern, Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie die Produktions- und Lieferfähigkeit mit entsprechenden Endprodukten gewährleisten zu können, muss eine Einstufung von Ethanol als CMR-Substanz der Kategorien 1 oder 2 dringend vermieden werden.“ Konkrete, an politische Repräsentanten in Brüssel gerichtete Forderungen, werden von den Verbänden in der heutigen Mitteilung nicht erhoben. (cw)

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