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Urteil

EuGH: Aufsichtsbeschwerde gegen Bewertungsplattform auch neben Klage zulässig

Ärzte und Ärztinnen, die sich gegen Benotungen auf einer Bewertungsplattform wehren wollen, dürfen zweigleisig fahren: Sich sowohl an die Datenschutzbehörde wenden als auch vorm Gericht klagen. Der eine Weg schließt den anderen laut Europäischem Gerichtshof nicht aus.

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