Fall Niels H.

Ex-Oberärzte stehen vor Gericht

Haben sie von den Taten des Niels H. gewusst, ohne einzuschreiten? Zwei ehemalige Oberärzte des Klinikums Delmenhorst müssen sich diesem Vorwurf stellen.

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OLDENBURG. Zwei ehemalige Oberärzte des Klinikums Delmenhorst (heute St. Josef-Hospital) müssen sich im Fall der Patientenmorde des Pflegers Niels H. im Hauptverfahren vor dem Landgericht Oldenburg wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. "Das Landgericht hat das Hauptverfahren nunmehr gegen die beiden damaligen Oberärzte (nunmehr 67 bzw. 59 Jahre alt) sowie den Stationsleiter (59 Jahre alt) der Intensivstation eröffnet", teilt das Gericht mit.

Niels H. wurde bereits wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung an Patienten auf der Intensivstation Delmenhorst zu lebenslanger Haft verurteilt (wir berichteten). Wegen weiterer möglicher Taten unter anderem im Klinikum Oldenburg wird derzeit weiter gegen ihn ermittelt.

Mitarbeiter nicht eingeschritten?

Den im Hauptverfahren angeschuldigten Klinikmitarbeitern wird vorgeworfen, von den Machenschaften gewusst zu haben aber nicht eingeschritten zu sein, so dass Niels H. sein Handeln ungehindert habe fortsetzen können.

"Da es sich bei der beschlossenen Eröffnung des Hauptverfahrens um eine für alle sehr belastende Entwicklung handelt, werden sich alle Verantwortlichen und Betroffenen in unserem Haus intensiv mit dem weiteren Umgang in diesem Fall auseinandersetzen. Die Ergebnisse dieser Gespräche geben wir zeitnah bekannt", so Thomas Breidenbach, Geschäftsführer des Josef-Hospital Delmenhorst, in einer Mitteilung des Hauses.

Die beiden Oberärzte sind vom Klinikum bis zur Urteilsverkündung freigestellt worden. Es gelte weiter die Unschuldsvermutung, betonte Breidenbach. Bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens seien sie in patientenfernem Dienst tätig gewesen, sagte eine Sprecherin des Klinikums zur "Ärzte Zeitung".

"Sofortige Beschwerde eingelegt"

Die Staatsanwaltschaft hatte außerdem zwei stellvertretende Stationsleiterinnen auf der Intensivstation (heute 61 bzw. 56 Jahre alt) angeklagt und einen 47-jährigen Krankenpfleger. Gegen diese drei Berufskollegen des Niels H. haben die Oldenburger Richter keine Hauptverhandlung eröffnet, hieß es. Sie fanden bei den Dreien keinen "auch nur bedingten Tötungsvorsatz" und konnten nicht erkennen, "dass die zwei stellvertretenden Stationsleiterinnen sowie der 47-jährige Krankenpfleger den Tod von Patienten der Intensivstation des Klinikums Delmenhorst billigend in Kauf genommen hätten", wie es hieß.

Genau dies sieht die Staatsanwaltschaft Oldenburg aber anders, wie Staatsanwalt Martin Rüppell sagt. Sie habe "sofortige Beschwerde eingelegt", so Rüppell zur "Ärzte Zeitung". "Die Frage, ob die Taten billigend in Kauf genommen wurde, beantworten wir anders als das Gericht." Nun muss das Oldenburger Oberlandesgericht zunächst über die Beschwerde entscheiden. (cben)

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