Mit HIV infiziert

Ex-Partnerin erhält hohes Schmerzensgeld

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MÜNCHEN. Für die Infizierung mit HIV muss ein Mann seiner früheren Partnerin 115.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Zivilkammer des Münchner Landgerichts sprach der infizierten Frau ferner Ersatz aller Folgeschäden.

Laut Urteil hatte sich das Paar 2012 kennengelernt und dreimal miteinander ungeschützt Sex, wobei die an einer Kondomallergie leidende Frau auf einem vorherigen Aids-Test bestand. Bei Vorlage eines Untersuchungsberichts seines Urologen habe der Mann verschwiegen, dass er sich auf HIV nicht hatte testen lassen.

Die Klägerin litt dann an Durchfall und Erbrechen, Schlafstörungen und Appetitlosigkeit. Sie hatte sich infiziert. In dem Prozess bestritt der Mann seine Verantwortlichkeit.

Er habe von seiner eigenen Infektion damals nichts gewusst und die Frau nicht angelogen. Das Gericht ging jedoch von den Angaben der Klägerin und dem Ergebnis eines Experten-Gutachtens aus. Dem Sachverständigen zufolge hat "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" der beklagte Mann seine damalige Partnerin infiziert.

Dass der Partner vorsätzlich gehandelt hat, ließ sich aber nicht beweisen.Er habe jedoch seine Sorgfaltspflichten "schuldhaft verletzt", als er die Existenz eines negativen Tests vorgegeben habe und sie damit zum ungeschützten Sex verleitete. (dpa)

Az.: 23 O 14459/14

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Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

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