Medizinstudium

Exmatrikuliert nach dem ersten Semester

19 Medizinstudierende der Uni Mainz sind Ende September gegen ihren Willen exmatrikuliert worden. Vorangegangen sind Rechtsstreitigkeiten.

Von Anne Zegelman Veröffentlicht:
Fehlende Kapazitäten an der Uni: Mit dieser gerichtlichen Begründung haben 19 Studenten in Mainz ihren Studienplatz in Medizin nachträglich verloren.

Fehlende Kapazitäten an der Uni: Mit dieser gerichtlichen Begründung haben 19 Studenten in Mainz ihren Studienplatz in Medizin nachträglich verloren.

© pholidito /stock.adobe.com

MAINZ. Sie hatten sich erfolgreich eingeklagt, das Medizinstudium bereits begonnen. Doch nun verlieren 19 Studenten der Humanmedizin nach dem ersten Semester ihre Studienplätze.

Grund für die zum Ende des Sommersemesters erfolgten Exmatrikulationen sind Kapazitätsprobleme. Wie das finanziell von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU), AStA und Studierendenwerk getragene Uni-Informationsportal www.campus-mainz.net berichtet, waren die nun Exmatrikulierten Teil einer Gruppe von insgesamt 38 Personen, die sich im Januar 2017 erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Mainz eingeklagt hatten. Nun entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Es gibt nicht genug Kapazitäten, um alle 38 weiterstudieren zu lassen.

Die vorangegangene Geschichte ist kompliziert. Offenbar hatte die JGU den Studiengang Humanmedizin im Sommersemester 2016 "überbucht" – in Erwartung, dass wie auch in der Vergangenheit einige Studierende kurzfristig absagen und sich exmatrikulieren würden. Diese Rechnung ging allerdings nicht auf, mit dem Ergebnis, dass zu Semesterbeginn 35 zusätzliche Studierende im Hörsaal saßen.

Die Uni wandte sich ans Wissenschaftsministerium und beantragte finanzielle Mittel, bekam allerdings eine Absage. Stattdessen habe die Überbuchung von der Kapazität des folgenden Wintersemesters 2016/17 abgezogen werden sollen, heißt es im Bericht auf www.campus-mainz.net. Dies geschah auch so, die Uni vergab weniger Studienplätze, als eigentlich zur Verfügung standen, um die Überbelegung aufzufangen. Doch von den Klägern beauftragte Rechtsanwälte spürten diese Differenz auf und erkannten sie als Fehler in den Kapazitätsberechnungen.

Das Verwaltungsgericht Mainz gab ihnen recht und urteilte, dass die JGU im betreffenden Wintersemester noch Kapazitäten für 38 weitere Studienplätze in Humanmedizin habe. Per Losverfahren seien diese vermeintlich freien Plätze dann an 38 Kläger vergeben worden, die ihr Studium im Sommersemester 2017 angetreten haben. Die JGU beschwerte sich beim Oberverwaltungsgericht (OVG), das schließlich entschied, dass nur die Hälfte der 38 Plätze zur Verfügung gestellt werden müssen.

Zwei der Betroffenen stellten daraufhin einen Antrag auf Zulassung im Rahmen der Härtefallquote beim Wissenschaftsministerium und baten um die einmalige Finanzierung der 19 Studienplätze. Jedoch ohne Erfolg. Erst mehr als zwei Monate später habe Wissenschaftsminister Konrad Wolf (SPD) geantwortet, berichtet das Universitäts-Portal: Der Bitte, eine Fortführung des Studiums zu ermöglichen, könne er aufgrund mangelnder Ausbildungskapazitäten nicht entsprechen.

Voraussetzung wäre gewesen, dass die Fortführung des Studiums in Mainz aus vom Bewerber nicht verschuldeten Gründen zwingend erforderlich ist, erklärt Horst Wenner, Sprecher des Wissenschaftsministeriums, der "Ärzte Zeitung". Und diese Voraussetzungen seien nicht erfüllt gewesen. "Minister Wolf hat die zwei Betroffenen in einem Schreiben ausdrücklich ermutigt, weiter ihren Weg zu gehen, um den Wunsch eines Medizinstudiums zu erfüllen", so Wenner.

Die Hoffnungen der 19 Exmatrikulierten dürften nun auf dem Bundesverfassungsgericht liegen: Dieses will sich am Mittwoch, 4. Oktober, mit der Rechtmäßigkeit der Auswahl per Numerus Clausus beschäftigen.

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