Studienplatzvergabe

Gericht nimmt Numerus clausus unter die Lupe

Die Platzvergabe in Studiengängen mit bundesweitem Numerus clausus (NC) kommt im Herbst in Karlsruhe auf den Prüfstand.

Veröffentlicht:

KARSLRUHE. Das Bundesverfassungsgericht nimmt in einer Verhandlung am 4. Oktober die Auswahl von Medizinstudenten unter die Lupe, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Eingeschaltet hat die Verfassungshüter das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Es bezweifelt, dass die Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. (Az. 1 BvL 3/14 und 4/14)

Für die zentrale Vergabe gibt es ein Quotensystem: Ein Fünftel der Plätze geht an die Bewerber mit den besten Abitur-Noten, ein weiteres Fünftel wird nach Wartezeit vergeben. Für die übrigen Plätze hat jede Hochschule ein eigenes Auswahlverfahren.

Im Bereich Humanmedizin sind die Plätze hart umkämpft: Im Wintersemester 2014/15 kamen nach den Angaben des Gerichts rund 43.000 Bewerber auf etwa 9000 Studienplätze, die Wartezeit betrage mittlerweile 15 Semester.

Die Verwaltungsrichter in Gelsenkirchen beanstanden unter anderem, dass die Abitur-Noten bundesweit nicht vergleichbar seien und es deshalb Landesquoten brauche. Überhaupt spiele die Note eine zu große Rolle. Das Bundesverfassungsgericht hatte in den 1970er Jahren Kriterien für die Studienplatzvergabe entwickelt. Nun stelle sich die Frage, ob diese Rechtsprechung fortentwickelt werden müsse, hieß es.

Außer in der Humanmedizin gibt es einen bundesweiten NC auch noch für die Fächer Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview

Wie KI den Weg in die Weiterbildung findet

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie in Hausarztpraxen

Wann sollte man Herzgeräusche ernst nehmen?

Was, wann und wie?

EGFR-mutiertes NSCLC: Was für Diagnostik und Therapie wichtig ist

Lesetipps
Medikamenten Rezept auf dem Schreibtisch einer Arzt Praxis

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Langfinger unterwegs

KV Sachsen warnt vor Rezeptdiebstählen in Arztpraxen

Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet