Speziallabor

Fachärzte wehren sich gegen Fallwertkappung

Für die Rheumatologen ist es klar: Ein Rechtsgutachten hat ergeben, dass die Kappung der Laborfallwerte jeder Rechtsgrundlage entbehrt. Jetzt suchen sie eine Lösung auf KV-Ebene.

Von Monika Peichl Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Der Berufsverband der Rheumatologen wehrt sich gegen die Kappung seiner Laborfallwerte. Sie soll spätestens ab dem vierten Quartal dieses Jahres von den KVen umgesetzt werden. Die KBV forciere damit den Konzentrationsprozess im Laborsektor, so die Kritik.

Gemäß dem Beschluss der KBV vom April 2012 sollen ab dem dritten Quartal alle Laborleistungen auf etwa 95 Prozent quotiert werden. Die Laborärzte erhalten dafür einen Ausgleich durch eine erhöhte Grundpauschale.

Betroffen von der Quotierung sind auch die Fachärzte, die zur Abrechnung von Speziallaborleistungen berechtigt sind, für sie ist jedoch kein Ausgleich vorgesehen. Darüber hinaus wird ihr Fallwert auf 40 Euro gekappt.

Motiv des KBV-Vorstandes sei die "grundsätzliche, aber bisher nicht belegte Annahme, dass Selbstzuweiser in der Rheumatologie mehr Labordiagnostik induzieren als Rheumatologen ohne eigenes Labor", so der Berufsverband in einer Stellungnahme.

Dieses Argument sei unterlegt worden durch Zahlen über den Anstieg der zehn häufigsten Laborparameter von 2008 bis 2010 von im Mittel acht Prozent. Ignoriert worden sei dabei allerdings eine mittlere Fallzunahme von mindestens etwa fünf Prozent im selben Zeitraum.

Somit habe in der Fachgruppe weder arzt- noch fallbezogen eine relevante Mengensteigerung stattgefunden.

Es sei abzusehen, dass die neue Regelung nur die Umsatzsituation der Laborärzte verbessern werde, weil ihnen künftig die Labordiagnostik zugewiesen werde, die die jeweilige Fallpauschale übersteige.

Dadurch würden mehr Grundpauschalen und Versandkostenpauschalen der Laborärzte abgerechnet, was die Quotierung letztendlich verschärfen werde. Die KBV verfolge offenbar das Ziel, "das Labor als eigenständige fachärztliche Leistung unwirtschaftlich zu machen".

Durch die doppelte Honorarkürzung - Quotierung ohne Ausgleich und Mengenbegrenzung - wird aus Sicht des Rheumatologen-Verbands der Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Sie greife auch nachhaltig und negativ in die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie ein, für die das Labor unabdingbar sei.

Mit einem Fallwert von 40 Euro könne das gesamte Spektrum der speziellen rheumatologisch-osteologischen Labordiagnostik nicht mehr vorgehalten werden. Dies gefährde die bestehenden Weiterbildungsermächtigungen, neue könnten nicht mehr erteilt werden.

Laut dem Berufsverband gehen erste Signale in den KVen dahin, dass die Begrenzungsvorgabe der KBV kritisch gesehen werde. Er bemüht sich, mit den Vorständen der KVen zu einer Lösung zu kommen.

Gewappnet hat sich der Verband mit zwei Rechtsgutachten. Rechtsanwalt Christian Koller von der Kanzlei Tacke Krafft, München, kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Kappung keine Rechtsgrundlage besitze, zudem sei die Umsetzungsfrist zu kurz und damit rechtswidrig.

Auch die Kanzlei Dierks & Bohle, die ein Gutachten für die Berufsverbände der Rheumatologen und der Endokrinologen erstellt hat, befindet, dass die Vorgaben der KBV, und zwar sowohl die Quotierung als auch die Fallwertbegrenzung, einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.

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Kommentare
Rudolf Egeler 03.08.201211:17 Uhr

Laborfallwertbegrenzung bei Rheumatologen

Aufgrund Erfahrungen aus der Praxis muss leider festgestellt werden, dass
die teils schrotschussartige massenhafte Erstellung von allen möglichen La
borwerten-auch bei sogenannten routinemässigen Kontrollen- gerade bei Rheu
matolgen eine solche Begrenzung zwingend erfordert. Leider ist eine solche
Begrenzung im privatärztlichen Bereich nicht vorgesehen: Was da an teils
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