Wahnhafte Störung

Fahrerlaubnis ist tabu

Eine Behörde darf einem psychisch Krankem den Führerschein entziehen. Die Klage eines Autofahrers dagegen hat das Verwaltungsgericht Göttingen jetzt abgeschmettert.

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GÖTTINGEN/NORTHEIM. Ein unter Verfolgungswahn leidender Autofahrer muss seinen Führerschein abgeben. Das hat kürzlich das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.

Ein 72-jähriger Mann hatte dort gegen den Landkreis Northeim geklagt, nachdem die Behörde ihm im vergangenen Jahr die Fahrerlaubnis entzogen hatte. Das Gericht erteilte dem Kläger eine Abfuhr: Seine Klage sei unzulässig, weil er nicht prozessfähig sei.

Der Landkreis Northeim hatte den 72-Jährigen zunächst aufgefordert, sich einer verkehrsmedizinischen Begutachtung zu unterziehen.

Die Behörde hatte wegen eines nervenfachärztlichen Gutachtens Zweifel, ob der Rentner noch fahrtauglich sei. Das Gutachten hatte ergeben, dass der Senior vermutlich an einer paranoiden Psychose mit Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn leide.

Der Rentner war zudem schon mehrfach Polizeibeamten durch seine Fahrweise aufgefallen. Einmal habe er seinen Pkw mitten auf der Fahrbahn geparkt und darin geschlafen.

Zur Begründung gab er an, dass bei ihm zu Hause alles mit Hochfrequenzwellen verstrahlt sei. Um der Strahlung zu entgehen, fahre er umher und schlafe im Auto. Außerdem werde er von einer Geheimorganisation verfolgt.

Erst geklärt, ob Kläger prozessfähig ist

Da der Betagte der Aufforderung zur verkehrsmedizinischen Untersuchung nicht nachkam, entzog ihm der Landkreis mit sofort vollziehbarem Bescheid die Fahrerlaubnis.

Daraufhin zog der 72-Jährige vor Gericht. Dieses gab zunächst ein medizinisches Sachverständigengutachten in Auftrag, um zu prüfen, ob der Kläger prozessfähig ist.

Da der Rentner auch diesmal der Ladung zu einem Untersuchungstermin nicht nachkam, erstattete der Sachverständige sein Gutachten nach Aktenlage.

Demnach leidet der Kläger seit mindestens sieben Jahren unter einer wahnhaften Störung. Dieser sei seitdem der unkorrigierbaren Überzeugung, dass Menschen aus seiner Umgebung ein Komplott gegen ihn geschmiedet hätten und ihn mit Hochfrequenzwellen bekämpften.

In der Gerichtsverhandlung erklärte er, dass er wissenschaftlich nachweisen wolle, dass er durch Hochfrequenzwellen geschädigt worden sei.

Zum eigentlichen Streitthema - dem Entzug der Fahrerlaubnis - äußerte er sich dagegen kaum. Das Gericht sah sich danach außerstande, die Prozessfähigkeit des Klägers positiv festzustellen, und lehnte deshalb die Klage ab. (pid)

Az.: 1 A 221/15

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