Kindesentzug

Falsches Gutachten? Rechtsmedizinerin wehrt sich vor OLG Koblenz

Ein Rechtsstreit um die Trennung zweier Kinder von ihren Eltern geht weiter. Eine Rechtsmedizinerin, verurteilt wegen eines falschen Gutachtens, wehrt sich seit Freitag im Berufungsprozess.

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KOBLENZ. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz geht heute mittag ein juristischer Streit um die Trennung zweier Kleinkinder von ihren Eltern in eine neue Runde. Nachdem eine Gutachterin wegen einer falschen Expertise verurteilt worden war, hatte diese beim Oberlandesgericht Koblenz Berufung eingelegt.

Sie sei weder vorsätzlich noch fahrlässig zu einer Fehleinschätzung gelangt, argumentiert die Rechtsmedizinerin.

Nach einem Urteil des Landgerichts Mainz hatte sie im Jahr 2013 nur nach Aktenlage und ohne Untersuchungen die erblich bedingten Wasserköpfe der beiden kleinen Jungen als Folge eines schweren Schütteltraumas fehlinterpretiert und eine Kindesmisshandlung nicht ausgeschlossen.

Dafür sollte die Frau haften. Das zuständige Jugendamt brachte die damals 6 und 18 Monate alten Jungen bei Pflegeeltern unter.

Erst nachdem ein zweites Gutachten die Einschätzung der Mainzer Ärztin widerlegt hatte, bekamen die Eltern aus dem Rhein-Pfalz-Kreis nach gut einem halben Jahr ihre Kinder zurück.

Die Eltern fordern mindestens 80 000 Euro Schmerzensgeld. Eine Entscheidung wird in dem Zivilverfahren vor dem OLG noch nicht am Freitag erwartet. (dpa)

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