Recht

Fehler des Arztes bei AU-Bescheinigung geht zulasten der Kasse!

Eine Kasse darf dem Versicherten nicht das Krankengeld streichen, nur weil die AU-Bescheinigung durch den Arzt per Post zu spät kam, so das Sozialgericht München.

Veröffentlicht:
Binnen sieben Tagen muss die AU-Bescheinigung bei der Kasse sein. Verspätungen, weil der ausstellende Arzt sich Zeit gelassen hat, können dem Patienten aber nicht angelastet werden.

Binnen sieben Tagen muss die AU-Bescheinigung bei der Kasse sein. Verspätungen, weil der ausstellende Arzt sich Zeit gelassen hat, können dem Patienten aber nicht angelastet werden.

© Bernd_Leitner / stock.adobe.com

München. Wenn Ärzte eine AU-Bescheinigung zu spät übermitteln, darf die Krankenkasse nicht den Versicherten haftbar machen und vorübergehend das Krankengeld streichen. Der Fehler des Arztes liegt „in der Risikosphäre der Krankenkasse“, entschied jetzt das Sozialgericht München.

Laut Gesetz setzt der Anspruch auf Krankengeld voraus, dass die vom Arzt ausgestellte AU binnen sieben Tagen bei der Kasse eingegangen ist. Grundsätzlich sind hierfür die Versicherten verantwortlich.

Lahmer Postweg

Der Kläger war seit Oktober 2018 länger krank und erhielt daher Krankengeld. Die behandelnde Klinik hatte zuletzt eine AU bis zum 15. April 2019 ausgestellt. An diesem Tag ging der Kläger erneut zu seinem Klinikarzt. Weil dort das Sekretariat nicht besetzt war, sollte er die Folgebescheinigung per Post erhalten.

Die Bescheinigung trug dann zwar rückwirkend das Datum 15. April 2019, war beim Kläger aber erst fünf tage später im Briefkasten. Er leitete sie sofort weiter, bei der Kasse ging die Bescheinigung aber erst am 24. April ein. Zu spät, meinte die Kasse. Zumindest telefonisch oder per Fax hätte der Versicherte sich melden müssen.

Unzureichende Organisation des Arztes ist Risiko der Kasse

Mit seinem jetzt veröffentlichten Urteil widersprach dem das Sozialgericht München. Um die Bescheinigungen für das Krankengeld zu erhalten, bedienten sich die Kassen „ausdrücklich dafür zugelassener Ärzte“. „Wenn dieser Arzt nicht in der Lage ist, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich nach der Untersuchung auszustellen, muss die Krankenkasse sich dieses Versäumnis zurechnen lassen.“ So liege auch hier die „unzureichende Büroorganisation“ des Klinikarztes „in der Risikosphäre der Krankenkasse“.

Ähnlich hatte das Bundessozialgericht bereits in Fällen entschieden, in denen die vom Arzt in einem früher hierfür verwendeten Freiumschlag verschickte AU erst verspätet bei der Kasse einging. (mwo)

Sozialgericht München, Az.: S 7 KR 1719/19

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rauchverzicht wirkt sich am stärksten auf die Lebenserwartung von Menschen nach Krebserkrankung aus.

© Alpha / stock.adobe.com / Generated with AI

DKFZ

Nach Krebsdiagnose: Gesunder Lebensstil kann großen Unterschied machen

Ein Mann schwimmt in einem Schwimmbecken.

© TeamDF / stock.adobe.com

Umbrella-Review

Welcher Sport bei Depression und Angststörung am besten hilft