Direkt zum Inhaltsbereich

Recht

Fehler des Arztes bei AU-Bescheinigung geht zulasten der Kasse!

Eine Kasse darf dem Versicherten nicht das Krankengeld streichen, nur weil die AU-Bescheinigung durch den Arzt per Post zu spät kam, so das Sozialgericht München.

Veröffentlicht:
Binnen sieben Tagen muss die AU-Bescheinigung bei der Kasse sein. Verspätungen, weil der ausstellende Arzt sich Zeit gelassen hat, können dem Patienten aber nicht angelastet werden.

Binnen sieben Tagen muss die AU-Bescheinigung bei der Kasse sein. Verspätungen, weil der ausstellende Arzt sich Zeit gelassen hat, können dem Patienten aber nicht angelastet werden.

© Bernd_Leitner / stock.adobe.com

München. Wenn Ärzte eine AU-Bescheinigung zu spät übermitteln, darf die Krankenkasse nicht den Versicherten haftbar machen und vorübergehend das Krankengeld streichen. Der Fehler des Arztes liegt „in der Risikosphäre der Krankenkasse“, entschied jetzt das Sozialgericht München.

Laut Gesetz setzt der Anspruch auf Krankengeld voraus, dass die vom Arzt ausgestellte AU binnen sieben Tagen bei der Kasse eingegangen ist. Grundsätzlich sind hierfür die Versicherten verantwortlich.

Lahmer Postweg

Der Kläger war seit Oktober 2018 länger krank und erhielt daher Krankengeld. Die behandelnde Klinik hatte zuletzt eine AU bis zum 15. April 2019 ausgestellt. An diesem Tag ging der Kläger erneut zu seinem Klinikarzt. Weil dort das Sekretariat nicht besetzt war, sollte er die Folgebescheinigung per Post erhalten.

Die Bescheinigung trug dann zwar rückwirkend das Datum 15. April 2019, war beim Kläger aber erst fünf tage später im Briefkasten. Er leitete sie sofort weiter, bei der Kasse ging die Bescheinigung aber erst am 24. April ein. Zu spät, meinte die Kasse. Zumindest telefonisch oder per Fax hätte der Versicherte sich melden müssen.

Unzureichende Organisation des Arztes ist Risiko der Kasse

Mit seinem jetzt veröffentlichten Urteil widersprach dem das Sozialgericht München. Um die Bescheinigungen für das Krankengeld zu erhalten, bedienten sich die Kassen „ausdrücklich dafür zugelassener Ärzte“. „Wenn dieser Arzt nicht in der Lage ist, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich nach der Untersuchung auszustellen, muss die Krankenkasse sich dieses Versäumnis zurechnen lassen.“ So liege auch hier die „unzureichende Büroorganisation“ des Klinikarztes „in der Risikosphäre der Krankenkasse“.

Ähnlich hatte das Bundessozialgericht bereits in Fällen entschieden, in denen die vom Arzt in einem früher hierfür verwendeten Freiumschlag verschickte AU erst verspätet bei der Kasse einging. (mwo)

Sozialgericht München, Az.: S 7 KR 1719/19

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)

Eine Krebspatientin erzählt

„Meine Kinder? Klar sind die geimpft!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hormone, Schwangerschaft, Wechseljahre

Warum ein Diabetes Frauen anders trifft als Männer

Lesetipps
Ein Blick in die aktuelle Isolationsstudie SOLIS100, die in Zusammenarbeit mit der ESA durchgeführt wird. Sechs Personen sind für 100 Tage in einem Raum isoliert ohne Kontakt nach außen bis auf terminierte Mission-Controll-Telefonate und 30 Minuten Kontakt zu Freunden und Familie pro Woche über Telefon/Videoanruf.

© DLR

Raumfahrtmediziner im Porträt

Jens Jordan – ein Arzt für Weltall und Erde

Dreidimensionale gerenderte Darstellung der Anatomie des menschlichen Herzens.

© PIC4U / stock.adobe.com

Schutzmechanismus entdeckt?

Warum Krebs im Herzen selten vorkommt