Arzthaftung

Fehlerquote in Nordrhein geht zurück

Die Gutachterkommission der nordrheinischen Ärztekammer wird von Kassen und Versicherern geschätzt, wenn der Verdacht Behandlungsfehler im Raum steht. Im vergangenen Jahr gingen in der Stelle über 2000 Anträge ein.

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DÜSSELDORF. Auch wenn Krankenkassen ihre Versicherten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler verstärkt an die Gutachterkommissionen der Ärzteschaft verweisen, sollte man sie nicht an den Kosten der Verfahren beteiligen.

Das findet Dr. Heinz-Dieter Laum, der Vorsitzende der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler (GAK) bei der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo).

Ein Obolus der Kassen könnte dazu führen, dass die Haftpflichtversicherer ihr finanzielles Engagement reduzieren, sagte Laum auf der Kammerversammlung in Düsseldorf. Das Prinzip einer Pauschalbeteiligung der Versicherer habe sich aber bewährt. In Nordrhein tragen sie rund 40 Prozent der Kosten.

Die GAK kenne die Gründe nicht, warum Kassen oder Medizinischer Dienst den Patienten empfehlen, sich an die ärztlichen Schlichtungsstellen zu wenden, so Laum.

"Es kann sein, dass sie Geld sparen wollen, es kann aber auch sein, dass unser Votum bei den Haftpflichtversicherern ein großes Gewicht hat."

Fünf Prozent mehr "erledigt"

Von Oktober 2013 bis Ende September 2014 gingen bei der GAK 2210 Begutachtungsanträge ein. Das waren etwas weniger als die 2235 ein Jahr zuvor. Die kontinuierlich hohe Zahl der Eingänge wertete Laum als Beleg des Vertrauens in die Einrichtung.

Da Ärzte und Juristen in der Berichtszeit die Anzahl der erledigten Verfahren um knapp fünf Prozent auf 2259 steigerten, sank der Bestand offener Fälle von 1812 auf 1763.

In 28,8 Prozent aller begutachteten Fälle stellte die Kommission einen Behandlungsfehler fest. Die Quote lag etwas unter Vorjahr (29 Prozent) und unter dem langjährigen Durchschnitt von 32 Prozent.

99 Mal ohne Arztbeteiligung

Bei 99 Verfahren hatten die Ärzte einer Beteiligung an dem Verfahren widersprochen und die Krankenunterlagen nicht vorgelegt. Das waren weniger als die 125 Fälle 2012/2013. Meist erfolgt die Weigerung der Ärzte aufgrund einer entsprechenden Weisung des Haftpflichtversicherers.

Die GAK in Nordrhein ist die einzige Schlichtungsstelle, bei der Verfahren auch gegen den Willen des Arztes durchgeführt werden. Dafür hatte sich das Gesundheitsministerium NRW stark gemacht.

Bei diesen Fällen entfällt die finanzielle Beteiligung der Versicherer. Mehr als die Hälfte der betroffenen Patienten hatte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Das sei ein hoher Anteil, sagte Laum. "Das Verfahren ist für die Patienten viel schwieriger, weil sie dafür sorgen müssen, dass uns die Behandlungsunterlagen vorliegen." (iss)

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