Finanzamt darf nachträglich zugreifen
MÜNCHEN (mwo). Ärzte können sich nicht darauf verlassen, dass Entscheidungen des Finanzamts dauerhaft gleich bleiben. Auch nach jahrelanger Untätigkeit kann die Behörde eventuell doch noch zugreifen, wie der Bundesfinanzhof in einem Streit um die Besteuerung von Schönheitsoperationen entschied.