Finanzgericht lockert Steuerregeln für Kindergeld

DÜSSELDORF (reh). Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun eine weitere Erleichterung in Sachen Kindergeld beschlossen.

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Bei Kindern, die studieren, mindern sowohl die Semestergebühren als auch die Aufwendungen für eine private Krankenversicherung das Einkommen, heißt es in einem Urteil.

Und dadurch bleibt mehr Spielraum für die Einkünfte- und Bezügegrenze, die derzeit bei 7680 Euro pro Jahr liegt. Wird diese Einkommensgrenze überschritten, zahlt der Staat kein Kindergeld mehr.

Dabei ist es nach dem Urteil egal, ob das Kind sich selbst krankenversichert hat und die Bezüge von den Eltern zur Verfügung gestellt bekommt oder ob die Eltern das Kind versichern und unmittelbar die Beiträge als eigene Verpflichtung an die Versicherung abführen, erklärt der Kieler Steuerberater Jörg Passau.

Die Beiträge wirkten sich in jedem Fall einkommensmindernd beim Kind aus, so Passau, der auch Vizepräsident des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. ist.

Az.: 3 K 1332/09 Kg

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