Direkt zum Inhaltsbereich

Fiskus erkennt nicht alle Anlageverluste an

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (lu). Anleger, die mit Hebelzertifikaten spekulieren, können Verluste steuerlich nicht geltend machen, wenn das Zertifikat wertlos verfällt, weil die so genannte Knock-Out-Schwelle erreicht wurde. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Mit Hebelzertifikaten können Anleger auf steigende oder fallende Kurse etwa bei Aktienindizes, Rohstoffen oder Währungen setzen und überproportional von deren Wertentwicklung profitieren. Die Hebelwirkung ergibt sich daraus, dass das Zertifikat weniger kostet als der betreffende Basiswert. Es besteht aber die Gefahr des Totalverlusts, wenn das Papier die festgelegte Knock-Out-Schwelle erreicht und wertlos verfällt. Nach dem BFH-Urteil sind Verluste, die durch Erreichen der Knock-Out-Schwelle eines Zertifikats entstehen, nicht gleichzusetzen mit solchen aus privaten Veräußerungsgeschäften und steuerlich daher nicht abzugsfähig. Anleger, die dennoch mit Knock-Outs operieren, um etwa ein Aktiendepot abzusichern, können auf Zertifikate mit Verlustbegrenzung (Stop-Loss-Mechanismus) zurückgreifen. Diese Papiere erreichen durch die rechtzeitige Verlustbegrenzung nie die Knock-Out-Schwelle und behalten daher stets einen Restwert.

Urteil des BFH, Az.: IX B 110/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Oberlandesgericht Celle

AstraZeneca muss Auskunft über Corona-Impfstoff geben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

162 Studien ausgewertet

Häufigkeit von zerebralen Aneurysmata nimmt zu

Lesetipps
Körpersprache ist stärker als das gesprochene Wort. Man kann aufgebrachten Patienten daher durchaus auch die Handfläche zeigen, also leicht ausgestreckter Arm, man zeigt die Handfläche und signalisiert dem Patienten „Stopp“, so Praxisberaterin Christiane Fleißner-Mielke.

© Doodeez / Stock.adobe.com

Praktische Tipps

Aufgebrachte Patienten? Wie Praxisteams sicher deeskalieren

Ärztin untersucht Schilddrüse

© Peakstock - stock.adobe.com

Systematische Ursachensuche

Therapierefraktäre Hypothyreose: Was steckt dahinter?