Direkt zum Inhaltsbereich

Flugticket bleibt auch bei Teilstrecken gültig

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Flugtickets bleiben auch dann gültig, wenn der Reisende den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht antritt. Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat nun eine Klausel für unzulässig erklärt, wonach Kunden die gebuchten Flüge nur in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge nutzen durften. Ein bereits gebuchter und schon bezahlter Rückflug verfiel demnach, wenn der Passagier den Hinflug nicht antritt. Derartige Klauseln verwenden zahlreiche Fluglinien. Im konkreten Fall ging es um British Airways und die Deutsche Lufthansa. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wehrte sich dagegen und erzielte nun in letzter Instanz eine Grundsatzentscheidung. 

Laut BGH (Az.: Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09) ist ein Fluggast grundsätzlich berechtigt, nur einen Teil der Leistung in Anspruch zu nehmen. Eine Ausnahme besteht nach dem Urteil nur dann, wenn der Kunde schon bei der Buchung plant, eine Teilstrecke verfallen zu lassen - um so einen günstigeren Preis zu erzielen. Um dies zu vermeiden, müssten die Fluggesellschaften nach Ansicht der Karlsruher Richter allerdings nur ihre Geschäftsbedingungen etwas anders fassen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil aufgehoben

Fünf Jahre nach Corona-Impfaktion droht Arzt nun Strafe

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersicht und Metaanalyse

Probiotika könnten Arthrose-Beschwerden lindern

Kasuistik

Schwindel und Leistungsknick: Was sehen Sie im EKG?

Lesetipps
Ältere Frau sitzt auf dem Boden und hält sich den Kopf.

© LIGHTFIELD STUDIOS / stock.adobe.com

Stürze vermeiden!

Synkopen wegen Blutdruck-Schwankungen: Worauf es dann ankommt