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Fortsetzung im Prozess gegen Krebsärztin

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HANNOVER (cben). Der Schwurgerichtsprozess gegen die Hannoveraner Internistin Mechthild Bach wurde gestern fortgesetzt. Der Prozess war im April ins Stocken geraten, weil Bachs Anwälte einem der Richter Befangenheit vorgeworfen hatten.

Der Richter soll in einem Telefonat mit seiner geschiedenen Frau geäußert haben, er sei von der Schuld Bachs überzeugt. Die Verteidigung der Ärztin erkannte hierin eine Vorverurteilung. Ende April hat das Gericht den Befangenheitsantrag als unbegründet abgewiesen.

Der Prozess wird weiter bestimmt durch die Auseinandersetzung der Gutachter, die die Schmerztherapie Bachs einerseits als inkompetent, andererseits als angemessen einschätzen. Bach ist wegen achtfachen Totschlags an schwer kranken Patienten durch übermäßige Gabe von Morphium und Diazepam angeklagt.

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