Der Konkrete Fall

Für extreme Wetterereignisse lohnt sich ein Zusatzschutz

Wolkenbruch oder Überschwemmung - Versicherungen zahlen die Schäden nur, wenn Haus- oder Praxisbesitzer einen Elementarzusatzschutz zu ihrer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben.

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Frage: Während eines Wolkenbruchs ist Wasser durch ein Kellerfenster in mein Haus eingedrungen und hat erheblichen Schaden angerichtet. Meine Wohngebäudeversicherung weigert sich zu zahlen. Wieso?

Antwort: Der Versicherer muss nur für den Schaden aufkommen, wenn Sie einen Elementarzusatzschutz abgeschlossen haben. Die normalen Wohngebäudeversicherungen ohne diesen Zusatz decken Schäden durch Starkregen nicht. Das gilt übrigens nicht nur für Privaträume, sondern auch für die Praxis.

Die Versicherer kommen aber für Schäden auf, die durch Leitungswasser entstehen, etwa nach einem Rohrbruch. Mit der Zusatzdeckung können sich Ärzte auch vor finanziellen Schäden infolge anderer Gefahren schützen wie Erdbeben, Erdrutsch oder Überschwemmung.

Auch wenn das Dach nach anhaltendem Schneefall aufgrund des starken Drucks zusammenbricht, zahlt die Versicherung nur bei einer Zusatzdeckung.

Verbraucherschützer wie der Bund der Versicherten raten allen Immobilienbesitzern, eine Elementarzusatzdeckung abzuschließen, auch wenn sie nicht in einem Gefahrengebiet wohnen. "Das lohnt sich schon allein wegen des Starkregens, und die Prämie ist ganz sicher günstiger als die Schadensregulierung nach einem schweren Wolkenbruch", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten.

Immer häufiger Starkregen

Denn aufgrund des Klimawandels kommt es immer häufiger auch in Gegenden zu Starkregen und anderen extremen Wetterereignissen, die früher davon verschont blieben. Bislang haben nur rund 25 Prozent der Haushalte einen Elementarschutz.

Wer in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet lebt, hat oft allerdings Schwierigkeiten, einen Versicherer zu finden. Die Anbieter scheuen das Risiko.

Die Gebäudeversicherung kommt für die Schäden an festen, zum Haus gehörenden Materialien auf. Mobiliar und bewegliche Gegenstände müssen Ärzte über die Hausrat-Police versichern.

Auch hier gilt: Schäden durch Elementargewalten reguliert der Anbieter nur, wenn der Arzt den Zusatzschutz abgeschlossen hat. (akr)

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