Neuer QM-Standard

Gegenwind aus allen Richtungen

Schärfere Regeln beim Qualitätsmanagement erhitzen die Gemüter. Viele Kollegen sind verärgt, das Wort vom "Verwaltungs-Zombi" macht die Runde. Und auch die KBV hat ihre ganz spezielle Meinung zu der neuen DIN-Norm.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Planung, Prozesse, Normen: Ein neuer QM-Standard für Praxen?

Planung, Prozesse, Normen: Ein neuer QM-Standard für Praxen?

© DOC RABE Media / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Sie ist offiziell erst ein paar Tage alt, trotzdem spaltet die neue DIN EN-Norm fürs Gesundheitswesen bereits die Gemüter. Während ein QM-Experte von TÜV SÜD erwartet, dass sich die neue Norm zum Branchenstandard mausern wird, geht die Einschätzung bei der KBV in eine andere Richtung.

Und auch mancher Arzt ärgert sich über einen neuen Verwaltungs-Zombie und zum Teil praxisfremde Forderungen, wie Kommentare auf www.aerztezeitung.de zeigen.

"Ich habe noch nie von einem Kassenvertreter gehört, dass er einen ganz spezifischen QM-Standard verlangt", sagt Dr. Franziska Diel, Leiterin des Dezernats Sektoren übergreifende Qualitätsförderung und -darstellung bei der KBV.

Neben der grundsätzlichen Pflicht für Vertragsärzte, ein praxisinternes QM einzuführen, sei QM zwar auch im Kontext mit Selektivverträgen ein Thema bei den Kassen. Und die Verträge - mit Ausnahme der Hausarztverträge - seien teilweise auch sehr spezifisch, was die Versorgung anbelange.

"Da achten die Kassen dann schon auf Qualitätsmanagement." In einer ganzen Reihe von Selektivverträgen würde auch eine Zertifizierung verlangt, so Diel. "Grundsätzlich sind die Kassen aber an der Ergebnisqualität interessiert", sagt sie.

Im Hinblick auf die Prozessqualität würden sie es den Ärzten selbst überlassen, wie sie diese ausgestalten - und genau hier setze das QM in den Arztpraxen an.

So neu ist die DIN-Norm nicht

Wobei Diel betont, dass die KBV die DIN-Norm für den Dienstleistungsbereich und jetzt speziell für das Gesundheitswesen durchaus für ein gutes Konzept hält.

In der neuen DIN EN 15224 sei allerdings aus Sicht der KBV inhaltlich nichts enthalten, was nicht schon in anderen branchenspezifischen QM-Systemen wie EPA, KTQ oder auch dem KV-eigenen System QEP stecke.

Die KBV war laut Diel in einer Arbeitsgruppe im Normenausschuss am Prozess der sprachlichen und inhaltlichen Anpassung der Norm an die Rahmenbedingungen im Deutschen Gesundheitswesen beteiligt.

Diel: "Was neu hinzugekommen ist, sind insbesondere die elf Qualitätsmerkmale und, dass das Risikomanagement in der Praxis explizit genannt wird."

Gleich hintenan stellt sie aber: "Es ist schön, dass diese Themen nun explizit genannt werden, es ist aber nicht so, dass wir das noch nicht gehabt hätten."

Und das nicht nur in den branchenspezifischen QM-Systemen: Auch eine Praxis, die sich bislang nach der ISO 9001 hat zertifizieren lassen, muss in irgendeiner Form schon Risikomanagement betrieben haben, sagt Diel.

"Nach der neuen Norm kann es künftig nicht mehr passieren, dass dies womöglich übersehen wird."

Doch auch TÜV SÜD-Experte Claus Engler hatte bereits erläutert, dass die DIN EN 15224 von den Praxen nicht verlangt das QM neu zu erfinden, sondern auf bestehenden QM-Systemen aufbaut.

Diel ist vor allem wichtig, mit dem Vorurteil aufzuräumen, dass - egal wie man es nennt- Praxisführung, -organisation, -management oder QM nichts Zusätzliches obendrauf ist, "sondern bereits immer Teil des täglichen Versorgungshandelns ist".

QM gebe es auch ohne festes System schon in den Praxen. "Das Anliegen von QM ist zu unterstützen und mögliche Fehler und Risiken zu vermeiden."

Aus den Stichprobenprüfungen, aber auch ersten Erfahrungen aus QM-Evaluationen zeige sich, "das Thema QM ist in der Vertragsarztwelt angekommen und akzeptiert." Insbesondere für die nachwachsende Generation sei QM schon selbstverständlich.

Vertragsärzte sind bereits QM-Vorreiter

Vor Kurzem wurde im Gemeinsamen-Bundesausschuss (GBA) eine Arbeitsgruppe gegründet, an der die KBV beteiligt ist, die unter anderem Eckpunkte für eine Sektoren-übergreifende Richtlinie erarbeiten soll.

Doch da die Vertragsärzte in Sachen Überprüfung des QM-Stands am weitesten sind - sie haben in ihrer Richtlinie nämlich die jährliche Stichprobenprüfung stehen -, glaubt Diel, dass es im niedergelassenen Bereich auf diesem Level weitergehen wird.

Also keine Verschärfung für die Vertragsärzte. Bei den Zahnärzten gibt es verpflichtend nämlich bislang nur nach fünf Jahren eine Überprüfung, bei den Kliniken gibt es dies gar nicht.

Erste Ärztestimmen sind eher skeptisch oder gar verärgert über die neue Norm, wie die Kommentare auf aerztezeitung.de zeigen.

Hier würden teilweise Selbstverständlichkeiten wie die Einbeziehung von Patienten in die Behandlung benannt. Andere schimpfen, das System raube noch mehr Zeit für Zuwendung und sei praxisfremd.

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