Geld für Ultraschall nur bei klarer Zuordnung der Bilder
DÜSSELDORF (reh). Ärzte können nur dann eine Vergütung für Ultraschall-Leistungen erwarten, wenn sich die Aufnahmen eindeutig einem Patienten zuordnen lassen. Werden hier bei einer Plausibilitätskontrolle Lücken entdeckt, kann das Auswirkungen auf mehrere Quartale haben.