Prozess

Geldstrafe für Bamberger Ex-Chefarzt

Das neue Sexualstrafrecht führt für einen ehemaligen Chefarzt zu einer Vorstrafe. Nach altem Recht wäre ihm das erspart geblieben.

Veröffentlicht:

BAMBERG. Ein Ex-Chefarzt des Klinikums Bamberg muss für den sexuellen Übergriff auf eine Mitarbeiterin 14.400 Euro Strafe zahlen. Damit gilt er als vorbestraft. Im Dezember 2016 hatte der Arzt eine ihm unterstellte Mitarbeiterin am Arbeitsplatz zum Oralverkehr gezwungen. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Bamberg hielt dem Mann am Donnerstag unter anderem zugute, dass er den Übergriff schnell wieder beendete. Zudem habe der Arzt nach einem vorherigen Chatverlauf zwischen ihm und seiner Kollegin durchaus den Eindruck haben können, die Frau wolle auch mehr. Vor dem Vorfall in der Teeküche einer betreuten Ambulanz in Neustadt an der Aisch hatten sich die beiden zudem mehrmals getroffen und waren intim geworden. Darüber hinaus sei der Angeklagte nicht vorbestraft gewesen, so der Richter. Außereheliche Affären seien zwar moralisch fragwürdig, aber nicht strafrechtlich relevant. Zudem hätten der Prozess und die öffentliche Berichterstattung massive soziale Einschnitte für den Mann zur Folge gehabt, der unter anderem seinen Job verloren habe.

Der Fall sorgte für Beachtung, weil die Staatsanwaltschaft den Mann nach dem verschärften Sexualstrafrecht, das dem Prinzip "Nein heißt Nein" folgt, wegen Vergewaltigung angeklagt hatte. In ihrem Plädoyer schwächte die Anklage die Vorwürfe aber schon auf sexuelle Nötigung ab und forderte wie auch das Opfer als Nebenklägerin eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Der Angeklagte wiederum wies die Vorwürfe zurück, die Frau habe freiwillig mitgemacht. Seine Verteidiger beantragten Freispruch. Der Richter erklärte, der Vorfall wäre nach altem Strafrecht nicht strafbar gewesen. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie in Hausarztpraxen

Welche Herzgeräusche geben Anlass zur Besorgnis?

Was, wann und wie?

EGFR-mutiertes NSCLC: Was für Diagnostik und Therapie wichtig ist

Lesetipps
Medikamenten Rezept auf dem Schreibtisch einer Arzt Praxis

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Langfinger unterwegs

KV Sachsen warnt vor Rezeptdiebstählen in Arztpraxen

Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet