Urteil

Gemeinschaft zahlt keine Insolvenzgeldumlage

Veröffentlicht:

KASSEL. Für die Beschäftigung von Hausmeistern oder Reinigungskräften müssen Wohnungseigentümergemeinschaften keine Insolvenzgeldumlage bezahlen. Da sie nach dem Gesetz keine Insolvenz anmelden können, sind sie von der Insolvenzgeldumlage befreit, urteilte kürzlich das Bundessozialgericht (Az.: B 11 AL 6/14 R).

Es gab damit einer Eigentümergemeinschaft in Darmstadt recht. Für Hausmeister- und Reinigungsarbeiten hatte sie ein Ehepaar in Minijobs beschäftigt. Die Rentenkassen hatten eine Insolvenzgeldumlage von 0,07 Prozent verlangt. Laut Gesetz seien Eigentümergemeinschaften zwar nicht ausdrücklich von der Umlage befreit; sie seien aber vom Gesetzgeber wohl schlicht vergessen worden. (mwo)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

MB-Hauptversammlung

Johna: Klinikreform ist ein Großversuch ohne Folgeabschätzung

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen