Direkt zum Inhaltsbereich

SARS-CoV-2

Gericht: Langzeit-Quarantäne ist rechtswidrig

Veröffentlicht:

Aachen. Eine unbefristete Quarantäneanordnung über die Dauer einer Inkubationszeit von 14 Tagen hinaus ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Aachen rechtswidrig. In zwei Fällen hatten sich Kindergartenkinder mit Eilanträgen gegen Ordnungsverfügungen der Stadt Bad Münstereifel (Az: 7 L 213/21) beziehungsweise der Stadt Mechernich (Az: 7 L 214/21) zur häuslichen Quarantäne gewandt. Das Gericht setzte die Anordnungen am Freitag vorläufig außer Kraft.

Hintergrund war, dass die Kinder dieselbe Kindergartengruppe besucht hatten wie ein positiv auf Corona getestetes Kind, erläuterte das Gericht in einer Mitteilung. Die Aufhebung der Quarantäne sollte laut den Anordnungen der Kommunen frühestens 14 Tage nach dem Kontakt zu dem positiv getesteten Kind nach Vorlage eines negativen PCR-Tests erfolgen können. Und nur dann, wenn nach Wertung der Gesamtumstände eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten sei.

RKI-Empfehlung zählt

Das Verwaltungsgericht Aachen verwies auf die Empfehlung des Robert Koch-Instituts zur 14-tägigen Quarantäne. In beiden Fällen hätten die Ordnungsbehörden nicht dargelegt, warum die Quarantäne-Anordnungen unbefristet ergangen seien. Mit dem nebulösen Verweis auf die Wertung der Gesamtumstände als Voraussetzung für die Aufhebung seien die Anordnungen auch nicht hinreichend bestimmt. So sei die Aufhebung der Quarantäne ins Belieben der Behörde gestellt. Das sei unzulässig.

Ungeachtet dessen stufte das Gericht das Fortbestehen der Quarantäne-Anordnung in den beiden Fällen als unverhältnismäßig ein. Seit dem Kontakt seien inzwischen 25 Tage vergangen. Von einem Ansteckungsverdacht könne jetzt nicht mehr ausgegangen werden. Angesichts dessen dürfe auch die Vorlage eines negativen PCR-Tests für eine Beendigung der Quarantäne nicht mehr gefordert werden. Die Kommunen können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW einlegen. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

© EAU

Ergänzung EAU-Leitlinie 2026

Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Chronisch rezidivierende Vulvovaginalmykosen

© Domepitipat | iStock

Lebensqualität zurückgewinnen

Chronisch rezidivierende Vulvovaginalmykosen

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Thailandpilz, Tierkontakt & Nagelpilz

© Iuliia Petrovskaia | iStock

Dermatophyten-Infektionen

Thailandpilz, Tierkontakt & Nagelpilz

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Welche Rolle spielen Biofilme bei Therapieversagen und Rückfällen?

© robertprzybysz | iStock

Persistierende Onychomykosen

Welche Rolle spielen Biofilme bei Therapieversagen und Rückfällen?

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Margot Lechner 12.04.202109:03 Uhr

Es ist so vieles rechtswidrig in dieser "Pandemie"! Siehe das Urteil des Weimarer Verwaltungsgericht!

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Atypische Stirnfalten: Wo kommen sie her?

Tipps von KI-Expertin

So hilft Künstliche Intelligenz den MFA im Praxisalltag

Lesetipps
Eine Puppe liegt dreckig auf dem Boden.

© fotogeng / stock.adobe.com

Dissoziation

Umgang mit Trauma und PTBS: Was kann die Hausarztpraxis leisten?

Wenn das Bindegewebe im Becken an Spannung verliert oder geschädigt wird, droht ein Descensus genitalis. Wichtig sind Aufklärung und Beratung der betroffenen Frauen.

© H_Ko / Stock.adobe.com

Genitalsenkung

Descensus genitalis: Aktualisierte Empfehlungen auf S3-Niveau