PKV-Urteil
Gericht weist PKV-Beitragserhöhung zurück
Wegen mangelhafter Begründung der Beitragsanpassung haben Frankfurter Richter ein PKV-Unternehmen zu Rückzahlungen verdonnert. Weitere Klagen laufen.
Veröffentlicht:Köln. Mit der Barmenia Krankenversicherung ist erneut ein privater Krankenversicherer (PKV) dazu verurteilt worden, einem Kunden wegen unwirksamer Beitragserhöhungen Prämien zurückzuzahlen. Die Barmenia hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
In der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ging es nicht um eine möglicherweise fehlerhafte Kalkulation der Prämien, sondern um formelle Gründe, und zwar die mangelhafte Begründung der Beitragsanpassung.
Die Frankfurter Richter haben das Wuppertaler PKV-Unternehmen dazu verdonnert, einem Versicherten insgesamt 9771,14 Euro zurückzuzahlen.
„Allgemeine Ausführungen“ in der Kritik
Die Barmenia hat laut Überzeugung des LG dem Kunden nicht wie gefordert die maßgeblichen Gründe für die Beitragsanpassung erläutert. In den Schreiben an den Versicherten werde kein Versuch unternommen, konkrete Beitragserhöhungen zu begründen, „sondern finden sich nur allgemeine Ausführungen“, kritisieren die Richter.
Der Kläger wollte auch die Beitragserhöhungen aus früheren Jahren für unwirksam erklären lassen, aber diese Ansprüche sind verjährt. Für das Jahr 2019 hat die Barmenia die Begründung verbessert, deshalb hat das Gericht die Anpassung nicht beanstandet.
Das Verfahren vor dem LG war nicht das erste seiner Art. Im Januar 2020 hatte bereits das Oberlandesgericht Köln die Axa Kranken zur Rückzahlung verpflichtet, weil Beitragsanpassungen nicht ausreichend begründet worden waren.
Klagen gegen weitere Versicherer
In beiden Fällen wurden die Versicherten von Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij von der Kölner Kanzlei Kraus Ghendler Ruvinskij vertreten. Er hat bereits angekündigt, dass weitere Verfahren folgen werden.
Man habe auch die Beitragserhöhungen anderer Versicherer geprüft und Fehler gefunden, sagte er. „Entsprechend haben wir gegen nahezu alle Versicherer Klagen eingereicht.“
Ein Verhandlungstermin gegen die DKV stehe kurz bevor. „Da fast alle Versicherungen die Erhöhungen nicht korrekt begründet haben, sind die Erfolgsaussichten sehr gut“, ist er optimistisch. Der PKV-Branche stehen seiner Einschätzung nach damit Rückforderungsansprüche in Milliardenhöhe ins Haus.
Versicherer lassen Urteile nicht auf sich sitzen
Ob es dazu tatsächlich kommt, wird letztlich der Bundesgerichtshof entscheiden. Die Axa hat gegen das Kölner Urteil Revision eingelegt. Und auch die Barmenia hat angekündigt, gegen die LG-Entscheidung in die Berufung zu gehen.
„Wichtig in diesem Kontext ist der Aspekt, dass die den Beitragsanpassungen zugrundliegenden Kalkulationen stets korrekt erfolgten“, betont das Unternehmen auf Anfrage. (iss)
Landgerichts Frankfurt, Az.: 2-23 O 198/19