Jameda

Gerichte bestätigen Prüfverfahren

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Jameda hat nach eigenen Angaben erneut sein Geschäftsmodell vor Gericht verteidigt: Die Klage eines Plastischen Chirurgen vor dem Landgericht München sowie einer Heilpraktikerin vor dem Landgericht Köln, beide gegen kritische Bewertungen gerichtet, seien abgewiesen worden.

Zuvor habe Jameda die Bewertungen "ausführlich entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs auf deren Authentizität hin geprüft".

Von den Patienten seien eine Stellungnahme und ein Beleg eingefordert worden, dass sie tatsächlich Kunden der von ihnen bewerteten Praxis waren.

In beiden Fällen hätten die Gerichte bestätigt, dass Jameda seiner Prüfpflicht nachgekommen sei und die Bewertungen von der Meinungsfreiheit gedeckt waren. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Peter Gorenflos 04.08.201806:53 Uhr

korrektes Prüfverfahren schließt Manipulation von Bewertungsdurchschnitten nicht aus

Ein korrektes Prüfverfahren schließt die Manipulation von Bewertungsdurchschnitten nicht aus. Auch wenn bei einzelnen Bewertungen nachweisbar ist, dass sie tatsächlich von einem Patienten stammen, also der Behandlungsnachweis stimmt, dann heißt das noch lange nicht, dass Jameda die Bewertungsdurchschnitte nicht manipuliert. Der ZEIT-Artikel vom 18.1. legt das nahe! Eine solche Manipulation ist unauffällig, hocheffizient und für das Portal sehr lukrativ, denn sie generiert neue Kunden, die unter Druck gesetzt werden. Man winkt bei zwangsrekrutierten Ärzten schlechte Bewertungen durch, bei Kunden blockiert man sie, von Ausnahmen abgesehen, damit es nicht zu sehr nach Skandal riecht. Der ehemalige BGH-Vorsitzende Büscher hat in seinem wegweisenden Artikel "Soziale Medien, Bewertungsplattformen und CO" klar nachgewiesen, dass bei Kombi-Portalen Werbung/Bewertung das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb greift. Weshalb also unternehmen die Kammern nichts?

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wann gegen Varizellen impfen nach Zoster ophthalmicus?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Wann gegen Varizellen impfen nach Zoster ophthalmicus?