Jameda

Gerichte bestätigen Prüfverfahren

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MÜNCHEN. Jameda hat nach eigenen Angaben erneut sein Geschäftsmodell vor Gericht verteidigt: Die Klage eines Plastischen Chirurgen vor dem Landgericht München sowie einer Heilpraktikerin vor dem Landgericht Köln, beide gegen kritische Bewertungen gerichtet, seien abgewiesen worden.

Zuvor habe Jameda die Bewertungen "ausführlich entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs auf deren Authentizität hin geprüft".

Von den Patienten seien eine Stellungnahme und ein Beleg eingefordert worden, dass sie tatsächlich Kunden der von ihnen bewerteten Praxis waren.

In beiden Fällen hätten die Gerichte bestätigt, dass Jameda seiner Prüfpflicht nachgekommen sei und die Bewertungen von der Meinungsfreiheit gedeckt waren. (cw)

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Kommentare
Peter Gorenflos 04.08.201806:53 Uhr

korrektes Prüfverfahren schließt Manipulation von Bewertungsdurchschnitten nicht aus

Ein korrektes Prüfverfahren schließt die Manipulation von Bewertungsdurchschnitten nicht aus. Auch wenn bei einzelnen Bewertungen nachweisbar ist, dass sie tatsächlich von einem Patienten stammen, also der Behandlungsnachweis stimmt, dann heißt das noch lange nicht, dass Jameda die Bewertungsdurchschnitte nicht manipuliert. Der ZEIT-Artikel vom 18.1. legt das nahe! Eine solche Manipulation ist unauffällig, hocheffizient und für das Portal sehr lukrativ, denn sie generiert neue Kunden, die unter Druck gesetzt werden. Man winkt bei zwangsrekrutierten Ärzten schlechte Bewertungen durch, bei Kunden blockiert man sie, von Ausnahmen abgesehen, damit es nicht zu sehr nach Skandal riecht. Der ehemalige BGH-Vorsitzende Büscher hat in seinem wegweisenden Artikel "Soziale Medien, Bewertungsplattformen und CO" klar nachgewiesen, dass bei Kombi-Portalen Werbung/Bewertung das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb greift. Weshalb also unternehmen die Kammern nichts?

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