Jameda

Gerichte bestätigen Prüfverfahren

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MÜNCHEN. Jameda hat nach eigenen Angaben erneut sein Geschäftsmodell vor Gericht verteidigt: Die Klage eines Plastischen Chirurgen vor dem Landgericht München sowie einer Heilpraktikerin vor dem Landgericht Köln, beide gegen kritische Bewertungen gerichtet, seien abgewiesen worden.

Zuvor habe Jameda die Bewertungen "ausführlich entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs auf deren Authentizität hin geprüft".

Von den Patienten seien eine Stellungnahme und ein Beleg eingefordert worden, dass sie tatsächlich Kunden der von ihnen bewerteten Praxis waren.

In beiden Fällen hätten die Gerichte bestätigt, dass Jameda seiner Prüfpflicht nachgekommen sei und die Bewertungen von der Meinungsfreiheit gedeckt waren. (cw)

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