Transsexuellengesetz

Geschlechteridentität: Unionsabgeordnete signalisieren Entgegenkommen

Einige Parlamentarier aus CDU und CSU wollen offenbar den Eindruck der Fundamentalopposition in Sachen Geschlechteridentität vermeiden.

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Auch in der Union ist die Front gegen selbstbestimmte Geschlechteridentität nicht unverrückbar.

Auch in der Union ist die Front gegen selbstbestimmte Geschlechteridentität nicht unverrückbar.

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Berlin. Fachpolitiker der Union wollen sich einer Änderung des Transsexuellengesetzes nicht in den Weg stellen. Das von der Ampel-Koalition geplante Selbstbestimmungsgesetz lehnen sie jedoch weiterhin ab, heißt es in einem Brief, der diese Woche an die Mitglieder der Fraktion ging.

„Wir sind offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens beziehungsweise des Personenstands von transgeschlechtlichen Menschen, um dem Eindruck diskriminierender Regeln entgegenzutreten“, führen die Unterzeichner aus. Die Pläne der Ampel gingen „in ihrem extremen und pauschalen Ansatz“ aber zu weit.

Bereits der Name „Selbstbestimmungsgesetz“ suggeriere, dass geschlechtliche Identität für alle jederzeit frei wählbar sein müsse. In der Realität stehe für die große Mehrheit der Bevölkerung ihr Geschlecht jedoch nicht in Frage. „Eine voraussetzungslose, jährliche Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages und des Vornehmens lehnen wir daher ab.“

Vorschlag: Zwei Beratungstermine

Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter Krings, die familienpolitische Sprecherin Silvia Breher, sowie die Fraktionsvize Andrea Lindholz und Dorothee Bär, schlagen in dem Brief vor, dass Erwachsene vor einer Änderung des Geschlechtseintrags zwei Beratungstermine wahrnehmen müssen. Für Minderjährige solle weiter die bisherige Rechtslage gelten.

Justiz- und Familienministerium hatten im Juni Eckpunkte vorgestellt. Danach sollen Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest für eine Änderung künftig nicht mehr verlangt werden. Für Kinder sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren sollen das mit Zustimmung der Eltern selbst tun können.

Zu strittigen Fällen für die Gruppe der Minderjährigen ab 14 Jahre heißt es: „Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl – wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht – die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen.“

Union: Ampel nimmt Bedenken nicht ernst

Dies laufe dem Kinder- und Jugendschutz zuwider und stelle einen erheblichen Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern dar, bekräftigte der CDU-Politiker Christoph de Vries. Er warf der Regierung zudem vor, die „berechtigten Sorgen von Lesben- und Schwulenverbänden sowie feministischen Gruppen“ nicht ernst zu nehmen. Diese warnten aus gutem Grund vor einem Eindringen von Transfrauen beziehungsweise biologischen Männern in Frauenhäuser, Frauensaunen oder Frauengefängnisse. (dpa)

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