Offene Schnittstellen

Gesetzgeber will Wechsel des IT-Anbieters erleichtern

Veröffentlicht:

BERLIN. Ärzte sollen Praxis-IT-Systeme in Zukunft leichter wechseln können und bei der Anbindung von Zusatzmodulen wie dem Medikationsmodul flexibler werden. Der Deutsche Bundestag hat dazu in dritter Lesung eine Änderung des Paragrafen 291d SGB V verabschiedet. Das Gesetz geht voraussichtlich noch vor der Sommerpause in den Bundesrat. Die Hersteller werden darin verpflichtet, binnen zwei Jahren "offene und standardisierte" Schnittstellen für die Archivierung von Patientendaten und für den Systemwechsel zu schaffen. Die Frist läuft, sobald eine entsprechende Schnittstelle von der Selbstverwaltung empfohlen wird. Das Bundesgesundheitsministerium behält sich das Recht vor, auch andere Schnittstellen per Rechtsverordnung festzulegen. (gvg)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Die Newsletter der Ärzte Zeitung

» kostenlos und direkt in Ihr Postfach

Am Morgen: Ihr individueller Themenmix

Zum Feierabend: das tagesaktuelle Telegramm

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Dilemma mit dem Übergewicht

Dickes Stigma bei Adipositas und Diabetes

Gutachten des IGES-Instituts

Kassen wollen Update für die Weiterbildung Allgemeinmedizin

Lesetipps
Rita Süssmuth

© David Vogt

Interview zum Welt-Aidstag am 1. Dezember

Rita Süssmuth zu HIV: „Aids-Kranke galten als das sündige Volk“