Offene Schnittstellen

Gesetzgeber will Wechsel des IT-Anbieters erleichtern

Veröffentlicht:

BERLIN. Ärzte sollen Praxis-IT-Systeme in Zukunft leichter wechseln können und bei der Anbindung von Zusatzmodulen wie dem Medikationsmodul flexibler werden. Der Deutsche Bundestag hat dazu in dritter Lesung eine Änderung des Paragrafen 291d SGB V verabschiedet. Das Gesetz geht voraussichtlich noch vor der Sommerpause in den Bundesrat. Die Hersteller werden darin verpflichtet, binnen zwei Jahren "offene und standardisierte" Schnittstellen für die Archivierung von Patientendaten und für den Systemwechsel zu schaffen. Die Frist läuft, sobald eine entsprechende Schnittstelle von der Selbstverwaltung empfohlen wird. Das Bundesgesundheitsministerium behält sich das Recht vor, auch andere Schnittstellen per Rechtsverordnung festzulegen. (gvg)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Abschaltung am 20. Oktober

Bye KV-Connect: KIM übernimmt

Elektronische Patientenakte

ePA wird zur Pflicht: Worauf es für Praxen jetzt ankommt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren

Lesetipps
Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Verfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar