Offene Schnittstellen

Gesetzgeber will Wechsel des IT-Anbieters erleichtern

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BERLIN. Ärzte sollen Praxis-IT-Systeme in Zukunft leichter wechseln können und bei der Anbindung von Zusatzmodulen wie dem Medikationsmodul flexibler werden. Der Deutsche Bundestag hat dazu in dritter Lesung eine Änderung des Paragrafen 291d SGB V verabschiedet. Das Gesetz geht voraussichtlich noch vor der Sommerpause in den Bundesrat. Die Hersteller werden darin verpflichtet, binnen zwei Jahren "offene und standardisierte" Schnittstellen für die Archivierung von Patientendaten und für den Systemwechsel zu schaffen. Die Frist läuft, sobald eine entsprechende Schnittstelle von der Selbstverwaltung empfohlen wird. Das Bundesgesundheitsministerium behält sich das Recht vor, auch andere Schnittstellen per Rechtsverordnung festzulegen. (gvg)

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