Rauchender Nachbar

Gesundheit gefährdet?

Auf einem Balkon wird geraucht und einen Stock höher ärgert man sich über den Zigarettenqualm: Schon seit Jahren beschäftigt ein Nachbarschaftsstreit in Brandenburg die Justiz. Nun geht der Prozess in die nächste Runde.

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POTSDAM/PREMNITZ. Ein erbitterter Nachbarschaftsstreit um das Rauchen auf dem Balkon in einer brandenburgischen Kleinstadt beschäftigt erneut die Justiz. Das Landgericht Potsdam verhandelt von diesem Freitag an einen zivilen Rechtsstreit zwischen zwei Rentner-Ehepaaren aus Premnitz. Die Kläger stören sich an dem Qualm, der vom Balkon der unteren Wohnung nach oben zieht. Ihr Ziel ist es, dass die Raucher nur noch zu bestimmten Zeiten zur Zigarette greifen dürfen.

Der Zwist dauert nun schon seit geraumer Zeit an. Im Sommer 2013 begann die erste Verhandlung am Amtsgericht Rathenow. Ergebnis: Die Mieter durften wie bisher weiterrauchen. Die Beeinträchtigung der Nachbarn sei noch hinnehmbar, entschied das Gericht. Das wollten die Kläger nicht akzeptieren. Der Fall ging schließlich über das Landgericht Potsdam bis vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe (wir berichteten)

Dort kam man im Januar 2015 zu dem Schluss, dass Raucher dazu verpflichtet werden können, sich nur zu bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon eine Zigarette anzuzünden. Voraussetzung: Der Rauch muss für Andere eine "wesentliche Beeinträchtigung" darstellen.

Allgemeine rauchfreie Zeiten legte das Gericht aber nicht fest und verwies den Fall zurück an das Landgericht Potsdam. Dieses muss jetzt klären, wie stark die Beeinträchtigung in dem Premnitzer Fall ist und ob für die Kläger eine Gefährdung der Gesundheit besteht.

Eine Sprecherin des Landgerichts sagte, dass die Parteien im Vorfeld gebeten worden seien, konkrete Vorschläge zu einer einvernehmlichen Regelung zu machen. Ob die inzwischen vorliegen, konnte sie nicht sagen. Die Vertreterin des Raucher-Ehepaares, Marianne Rehda, berichtete, ihr Mandant rauche inzwischen gar nicht mehr auf dem Balkon. "Er fühlt sich beobachtet und kontrolliert." Die Zahl der Zigaretten, die seine Frau dort täglich rauche, betrage weniger als zehn.

Immer wieder müssen sich Gerichte mit Raucher-Zwist in Wohnhäusern beschäftigen. Bundesweite Aufmerksamkeit erlangte etwa Friedhelm Adolfs aus Düsseldorf: Dem Rentner droht nach mehr als 40 Jahren der Rauswurf aus seiner Wohnung, weil er die Nachbarn unzumutbar mit Qualm belästigt haben soll.

Der Fall landete ebenfalls schon vor dem Bundesgerichtshof. Anfang März soll die Sache vor dem Landgericht Düsseldorf weiterverhandelt werden. (dpa)

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