Mukoviszidose

Grünes Licht für Ernährung auf Rezept

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BERLIN. Spezialisierte Vertragsärzte können Patienten, die an einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung oder an Mukoviszidose leiden, künftig Ernährungstherapien zu GKV-Lasten verordnen. Eine entsprechende Änderung der Heilmittel -Richtlinie hat der GBA am Donnerstag beschlossen. Bei Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium könnte die Neuerung laut GBA nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. – Zur Verordnung berechtigt seien Vertragsärzte, die auf die Behandlung seltener Stoffwechselerkrankungen spezialisiert sind, erläutert die KBV. Im Einzelfall sei das üblicherweise "derjenige Arzt, der die krankheitsspezifische Behandlung schwerpunktmäßig durchführt". (cw)

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Kommentare
Peter Friemelt 21.03.201711:10 Uhr

Da war ein langer Atem der Patientenvertretung im GBA nötig

Versorgung mit Ernährungstherapie für schwerstkranke Menschen endlich verbessert

Nach sehr langen Beratungen (seit 2005) wurde jetzt zur Freude der Patientenvertretung die ambulante Ernährungstherapie als Heilmittel bei seltenen angeborenen schweren Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Am 22.01.2015 hatte der G-BA den Antrag der Patientenvertretung zur Aufnahme abgelehnt. Die Rechtsaufsicht des G-BA, das Bundesministerium für Gesundheit, hat diesen Beschluss in Hinblick auf die Nichtaufnahme bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose beanstandet. Daraufhin wurden die Beratungen zur Aufnahme der Ernährungstherapie als Heilmittel in die Heilmittel-Richtlinie im G-BA fortgesetzt.

Die Patientenvertretung hofft auf eine zügige Entwicklung entsprechender Angebotsstrukturen, um die Versorgung der schwerstkranken Menschen zu verbessern. Der G-BA prüft nach drei Jahren, wie die Neuerungen in der Versorgung umgesetzt werden.

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patienten-organisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
• Deutscher Behindertenrat,
• Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen,
• Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
• Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Friemelt

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