IGeL

Gynäkologen gehen in die Offensive

Der Berufsverband der Frauenärzte fordert den Patientenbeauftragten der Bundesregierung in einem offenen Brief zum Dialog über IGeL auf.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN/BERLIN. Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) geht in Sachen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in die Offensive.

In einem vierseitigen offenen Brief an Karl-Josef Laumann (CDU) fordern die Gynäkologen den Patientenbeauftragten der Bundesregierung zum klärenden Dialog und zu einer Standortbestimmung in puncto Selbstzahlerleistungen auf.

Auslöser für den Brief sind Äußerungen Laumanns in der Tageszeitung "Bild". Laumann hatte dort in Reaktion auf die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO) von einer "Riesensauerei" gesprochen. "Die schwarzen Schafe unter den Ärzten müssen deutliche Konsequenzen zu spüren bekommen", forderte er.

Laut WIdO hatten 11,5 Prozent der befragten Kassenpatienten keine schriftliche Rechnung über die geleistete IGeL von ihrem Arzt erhalten hatten.

Der BVF listet in seinem Brief Beispiele für medizinisch viele sinnvolle gynäkologische IGeL auf:

- Die Untersuchung auf Toxoplasmose-Antikörper, die auch vom Robert-Koch-Institut für Schwangere dringend empfohlen werde, aber von Kassenpatienten selbst zu bezahlen sei

- Das sogenannte Ersttrimester-Screening werde von einigen Kassen Schwangeren als Satzungsleistung bar erstattet - von anderen Kassen werde die Leistung dagegen verteufelt.

- Auch Einlage und Entfernung einer Spirale seien ab dem 20. Lebensjahr typische IGeL in einer Frauenarztpraxis, nicht umstritten, aber nicht Teil des GKV-Katalogs.

IGeL zum Wohle der Patienten

Mit der Auflistung wollen sich die Gynäkologen gegen den impliziten Vorwurf verwahren, sie seien beim Anbieten von IGeL vorwiegend monetär und nicht vom Wohle der Patienten motiviert.

"Sie sehen an diesem Katalog ärztlicher Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, dass es sich meist nicht um unnötige Maßnahmen handelt, die man ohne Schaden weglassen könnte", heißt es.

Mit Verweis auf die Wirtschaftlichkeit schiebt der BVF noch nach: "Es ist weder wirtschaftlich möglich noch ausdrücklich von der GKV (...) erwünscht, die (...) nicht im Katalog vorhandenen Leistungen innerhalb des gesetzlichen Honorarrahmens von 14,92 Euro je Quartal zu erbringen."

Nach eigener Aussage hat der BVF hier den arztgruppenspezifischen Basisfallwert in Niedersachsen zugrundegelegt.Mit einem Seitenhieb auf die Kassen konkretisiert der BVF seinen Gesprächsbedarf.

Die Gynäkologen "würden sich wünschen, mit Ihnen als Patientenvertreter der Bundesregierung über die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit ärztlicher Leistungen ins Gespräch zu kommen, die - oft entgegen bester Evidenz - von den gesetzlichen Krankenkassen nicht honoriert werden, den Schwangeren bzw. Patientinnen aber angeboten werden müssen."

Durch die GKV werde "einer Vollkasko-Mentalität der Menschen Vorschub geleistet", schreiben die Frauenärzte. Bewertungen von "Leistungen von Heilpraktikern (...) und Anderen stehen nie in der Kritik der GKV, obwohl ihre Leistungen völlig der Evidence Based Medicine entbehren."

Laut WIdO sind die Gynäkologen in puncto IGeL die aktivste Facharztgruppe. Sie erbrachten demnach im vergangenen Jahr 30,1 Prozent aller Selbstzahlerleistungen. Insgesamt soll eine Milliarde Euro mit IGeL erlöst worden sein. (maw/ger)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vorauszahlungen unzulässig?

Juristin klärt auf: Vorsicht mit der Vorkasse

Glosse

Die Duftmarke: Single-Urlaub

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Genregulation

Medizin-Nobelpreis geht an Entdecker der microRNA

Prospektive Studie

Blutdruckmessen: Höhere Werte wegen falscher Armposition möglich

Lesetipps
Ein geöffneter Geldbeutel mit Münzen und Scheinen liegt auf dem Tisch.

© stockphoto-graf / stock.adobe.com

Vorauszahlungen unzulässig?

Juristin klärt auf: Vorsicht mit der Vorkasse

Digital und im Team: HÄPPI sieht eine umfangreiche Transformation der Praxisabläufe vor.

© maxsim / stock.adobe.com

Zehn Pilotpraxen erproben Zukunftsplan

„HÄPPI“-Konzept: Auf dem Weg zur Hausarztpraxis 2.0