„Kinesiologie-Tapes“

Händler haftet nicht für Kunden-Bewertung

„Perfektes Tape gegen den Schmerz“? Selbst wenn’s nicht stimmt – wenn ein Kunde das meint, darf es auf Amazon so stehen.

Veröffentlicht:

Karlsruhe. Gegen medizinisch irreführende Behauptungen in Kundenbewertungen im Internet besteht in der Regel keine rechtliche Handhabe. Denn die Bewertungen sind als freie und eigenständige Meinungsäußerungen verfassungsrechtlich geschützt, urteilte am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Anderes könne nur gelten, wenn Produkte Gesundheitsgefahren mit sich bringen.

Bei den hier umstrittenen „Kinesiologie-Tapes“ ist dies nach Überzeugung der Richter nicht der Fall. Auf der Seite eines Händlers auf Amazon-Marketplace bestätigten Kunden in ihren Bewertungen aber eine schmerzlindernde Wirkung. Ein Wettbewerbsverband klagte auf Unterlassung, weil dies nicht erwiesen sei.

Hierzu betonte nun der BGH die Bewertungen seien klar von den Informationen des Händlers getrennt. Auch müsse der Händler solche Bewertungen nicht löschen. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Verordnung Digitaler Gesundheitsanwendungen

Regressgefahr: Ausschlusskriterien bei DiGA beachten!

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Tab. 1: Verbesserung wichtiger Endpunkte nach 24-wöchiger randomisierter Behandlung mit Vimseltinib vs. Placebo (MOTION-Studie)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [1]

Tenosynoviale Riesenzelltumoren

Erste zugelassene systemische Therapie zeigt überzeugende Langzeiteffekte

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deciphera Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Nächtlicher Augeninnendruckanstieg

Sind zwei Kopfkissen für Menschen mit Glaukom eines zu viel?

Hausarzt und Gebietsärztin im Interview

Hausarztvermittlungsfälle: Wo es hakt und wie es besser ginge

Lesetipps
Ein älterer Flugpassagier fasst sich an die Brust. Herzprobleme?

© Bonsales / Generated with AI / Stock.adobe.com

Flugmediziner klärt auf

Wann ein Mensch zu krank für den Flug ist

Ein älterer Mann, der sich zu Hause topische  nichtselektiven Betablocker als Augentropfen verabreicht.

© New Africa / stock.adobe.com

Topische Therapie

Betablocker gegen Glaukom erhöhen nicht das Parkinson-Risiko