„Kinesiologie-Tapes“

Händler haftet nicht für Kunden-Bewertung

„Perfektes Tape gegen den Schmerz“? Selbst wenn’s nicht stimmt – wenn ein Kunde das meint, darf es auf Amazon so stehen.

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Karlsruhe. Gegen medizinisch irreführende Behauptungen in Kundenbewertungen im Internet besteht in der Regel keine rechtliche Handhabe. Denn die Bewertungen sind als freie und eigenständige Meinungsäußerungen verfassungsrechtlich geschützt, urteilte am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Anderes könne nur gelten, wenn Produkte Gesundheitsgefahren mit sich bringen.

Bei den hier umstrittenen „Kinesiologie-Tapes“ ist dies nach Überzeugung der Richter nicht der Fall. Auf der Seite eines Händlers auf Amazon-Marketplace bestätigten Kunden in ihren Bewertungen aber eine schmerzlindernde Wirkung. Ein Wettbewerbsverband klagte auf Unterlassung, weil dies nicht erwiesen sei.

Hierzu betonte nun der BGH die Bewertungen seien klar von den Informationen des Händlers getrennt. Auch müsse der Händler solche Bewertungen nicht löschen. (mwo)

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