Missglückte Operation

Haftstrafe für Chefarzt

Veröffentlicht:

MOSBACH. Vor dem Landgericht Mosbach ist am Freitag ein Chirurg wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft Mosbach wirft dem heute 58-jährigen Angeklagten vor, im Juli 2012 eine 30-jährige Patientin im Krankenhaus in Buchen als Chefarzt operiert und eine in der Op-Planung nicht ausgewiesene Hemihepatektomie vorgenommen zu haben, über die, wie der Angeklagte gewusst habe, die Patientin nicht aufgeklärt worden sei, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Nach der Op musste die Patientin in das Uniklinikum Mannheim verlegt werden, wo sie später starb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?

Steckt da die richtige Karte drin, oder muss sie etwa zum Jahreswechsel ausgetauscht werden? Die KBV warnt Vertragsarztpraxen vor Untätigkeit bei älteren Konnektoren und Arztausweisen, weil anderenfalls der TI-Zugang blockiert wäre.

© Ingenico Healthcare

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen