Marihuana-Plantage im Haus

Haftstrafe für Schmerzpatienten

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MÜNCHEN. Wegen Handels mit Marihuana aus eigenem Anbau ist ein Schmerzpatient aus Bayern zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Die Strafkammer Münchner Landgerichts glaubte dem Angeklagten, dass er die Plantage in erster Linie wegen seiner gesundheitlichen Beschwerden betrieb - als Folge von Verletzungen bei mehreren Unfällen.

Im ersten Obergeschoss seines Einfamilienhauses in Oberau hatten die Drogenfahnder im Oktober 2014 nach einem Hinweis 245 Cannabispflanzen mit einem konsumierbaren Gehalt von etwa 4,7 Kilo entdeckt.

Angesichts dieser Menge der unerlaubt angebauten Pflanzen komme man um eine Haftstrafe nicht herum, betonten die Richter. Zudem habe der Kaufmann mit einem Teil des Rauschgifts Dritte beliefert.

Nach seiner unwiderlegten Aussage gab der 53-Jährige den Stoff aber nur an andere Schmerzpatienten ab. Berücksichtigt wurde auch, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war. (dpa)

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