Marihuana-Plantage im Haus

Haftstrafe für Schmerzpatienten

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Wegen Handels mit Marihuana aus eigenem Anbau ist ein Schmerzpatient aus Bayern zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Die Strafkammer Münchner Landgerichts glaubte dem Angeklagten, dass er die Plantage in erster Linie wegen seiner gesundheitlichen Beschwerden betrieb - als Folge von Verletzungen bei mehreren Unfällen.

Im ersten Obergeschoss seines Einfamilienhauses in Oberau hatten die Drogenfahnder im Oktober 2014 nach einem Hinweis 245 Cannabispflanzen mit einem konsumierbaren Gehalt von etwa 4,7 Kilo entdeckt.

Angesichts dieser Menge der unerlaubt angebauten Pflanzen komme man um eine Haftstrafe nicht herum, betonten die Richter. Zudem habe der Kaufmann mit einem Teil des Rauschgifts Dritte beliefert.

Nach seiner unwiderlegten Aussage gab der 53-Jährige den Stoff aber nur an andere Schmerzpatienten ab. Berücksichtigt wurde auch, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war. (dpa)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Eckwerte für Bundeshaushalt 2025

Regierung will die GKV nur mit Darlehen stützen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Pro & Contra

Vorhofflimmern: Sollten alle über 65 Jahre eine Smartwatch tragen?

Negative Rückmeldungen

Hamburger Praxen ziehen durchwachsene ePA-Bilanz

Lesetipps
Ein Mitarbeiter empfängt ein Fax aus einem Faxgerät.

© piyaphunjun / stock.adobe.com

Datenschutz

Rezeptversand per Fax: Empfängernummer überprüfen – sonst droht Bußgeld

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick