Urteil bestätigt
Haftstrafe für betrügerische Pflegedienstleiterin
Weil sie einen 84-Jährigen um seinen Lottogewinn von 380.000 Euro gebracht hatte, ist eine Pflegedienstleiterin aus Hechingen zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Auch das Geld muss sie zurückzahlen.
Veröffentlicht:Hechingen. Weil sie einen Senior um einen Lottogewinn in Höhe von 380.000 Euro gebracht hat, muss eine Pflegerin in Haft und die Summe zurückzahlen. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt damit eine Entscheidung des Landgerichts Hechingen und lehnte eine Revision ab. Dies teilte das Landgericht Hechingen am Montag mit.
Das Landgericht hatte die Pflegedienstbetreiberin in einem Berufungsverfahren wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Auch sollte sie den veruntreuten Betrag zurückzahlen. Gegen das Urteil des Landgerichts hatte auch die damals mitangeklagte Mutter der Pflegerin Revision eingelegt. Sie war freigesprochen worden, jedoch mit der Auflage, 100.000 Euro zurückzuzahlen.
Mann hatte das Geld nie erhalten
Die Pflegerin hatte laut der OLG-Mitteilung über einen Zeitraum von etwa sechs Monaten einen 84-jährigen Mann gepflegt. Dieser spielte zwei Mal wöchentlich Lotto, immer mit derselben Zahlenkombination. Da er selbst nicht mehr in der Lage war, den Lottoschein abzugeben, bat er die Angeklagte, dies für ihn zu tun, was sie auch tat. Aufgrund eines Sechsers im Lotto gewann der Mann etwa 750. 000 Euro. Da er Angst hatte, dieses Geld könne von seinem Betreuer zurückgehalten oder für Pflegekosten aufgewendet werden, vereinbarte er mit der Angeklagten, dass das Geld zunächst auf ihr Konto gehen solle.
Die Pflegerin überredete den Senior darüber hinaus, dass er ihr etwa die Hälfte des Gewinns überlassen solle, womit sich der Mann einverstanden erklärte. Die Pflegerin behielt das ganze Geld jedoch für sich und gab einen großen Teil des Geldes aus. An ihre Mutter überwies sie einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro. Der Senior starb im Juni 2020, ohne jemals einen Euro von seinem Lottogewinn erhalten zu haben. (dpa)