Millionen veruntreut

Haftstrafe in Allgäuer Pflegebetrugs-Prozess - Bürgermeister legt Revision ein

Ein Bürgermeister und der Betreiber eines Pflegedienstes sollen aus dem Corona-Rettungsschirm Millionensummen ergaunert haben - dafür bekamen sie mehrjährige Haftstrafen. Nun geht der Prozess in die nächste Runde.

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Nürnberg. Der Prozess um Pflegebetrug in Millionenhöhe in der Allgäuer Gemeinde Seeg geht in die nächste Instanz. Der Bürgermeister der Gemeinde, Markus Berktold, wie auch der ehemalige Leiter des örtlichen Pflegedienstes haben gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth Revision eingelegt. Dies teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag in Nürnberg mit.

Beide waren in der vorigen Woche zu Haftstrafen von mehreren Jahren verurteilt worden. Den Rathauschef sprach eine Strafkammer des Landgerichts unter anderem des Betrugs in 15 Fällen und der Untreue in 37 Fällen schuldig und verhängte eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren. Der Mitangeklagte wurde wegen 28-fachen Betrugs und versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von drei Jahren und elf Monaten Jahren verurteilt.

Rechnungen gefälscht

Die beiden Männer sollen während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 bis zu 2,1 Millionen Euro aus dem sogenannten Pflege-Rettungsschirm zu Unrecht erhalten haben. Dazu sollen sie Rechnungen zum Teil gefälscht und nicht vom Rettungsschirm abgedeckte Leistungen abgerechnet haben. Der CSU-Politiker Berktold soll zudem bei der Abwicklung eines Vereins Gelder auf sein Privatkonto überwiesen und dem Verein zustehende Pachtforderungen grundlos nicht geltend gemacht haben. Der 42 Jahre alte ehemalige Leiter des Pflegedienstes soll zudem mit rund 270.000 Euro aus dem Pflege-Rettungsschirm private Schulden beglichen haben.

Aufgrund des entstandenen finanziellen Schadens beantragte die Kammer mit ihrem Urteil gegen beide den Einzug vom Vermögen und verpflichtete sie zur Zahlung von Geldern etwa an die Pflegekasse. Auf den Angeklagten Berktold kommen dadurch Kosten in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro zu. Der 42 Jahre alte Mitangeklagte soll demnach mehr als 900.000 Euro zahlen. Beide sitzen seit Januar 2023 in Untersuchungshaft und müssen dort auch nach dem Urteil bleiben. (dpa)

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