Versicherungstipp

Hausrat nicht unter Wert versichern

Veröffentlicht:

KÖLN. Ob edle Kaffeemaschine oder teure Stereoanlage – mit den Jahren sammeln sich in der Wohnung immer mehr Wertgegenstände an. Wer vor längerer Zeit eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, sollte seinen Vertrag regelmäßig darauf überprüfen, ob die Versicherungssumme noch genügt.

Ist der Hausrat mehr wert als im Versicherungsvertrag angegeben, wird das "Unterversicherung" genannt. Der Anbieter kann im Schadenfall die Auszahlung kürzen. Hat ein Wohnungsbesitzer etwa einen Hausrat im Wert von 100.000 Euro, die Versicherungssumme liegt aber nur bei 50.000 Euro, ist er zu 50 Prozent unterversichert. Bei einem Schaden von 40.000 Euro bekäme der Kunde so nur anteilig 50 Prozent, also 20.000 Euro ausbezahlt.

Um zu ermitteln, wie hoch die Versicherungssumme tatsächlich liegen sollte, können Verbraucher die einzelnen Gegenstände mit dem jeweiligen Neuwert in einer Liste erfassen und addieren, rät der Versicherer Universa. In neueren Verträgen verzichten die Anbieter allerdings oft auf Abzüge wegen Unterversicherung, wenn pro Quadratmeter mindestens 650 Euro versichert werden. (acg)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zahlen der Gesetzlichen Unfallversicherung

Berufskrankheiten: Der Corona-Peak schwindet allmählich

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wann kommt welches Medikament in Frage?

Neue Psoriasis-Leitlinie bringt praxisrelevante Neuerungen

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie

Patienten, die besonders gesundheitlich gefährdet sind, sollten im Herbst eine Auffrischung gegen COVID-19 erhalten.

© fotoak80 / stock.adobe.com

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen