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Aufsichtspflicht

Heim von Strafe wegen Sturzes befreit

Ein Pflegeheim sollte Strafe zahlen, weil die Pfleger eine Bewohnerin der Obhut einer ungelernten Kraft überließen. Dies wies das OLG Dresden jetzt zurück.

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DRESDEN/ZITTAU. Mehr als fünf Jahre nach dem Sturz einer Bewohnerin in einem Pflegeheim kann der DRK Kreisverband im ostsächsischen Zittau aufatmen. Im Streit um die Behandlungskosten hat das Oberlandesgericht Dresden einen Anspruch der AOK Plus auf Schadenersatz verneint.

Für den Zittauer DRK-Vorstandsvorsitzenden Dr. Gottfried Hanzl, der auch stellvertretender Vorsitzender des sächsischen Hausärzteverbandes ist, bleibt nach eigenem Bekunden aber ein ungutes Gefühl. Zu lange lief das Verfahren seiner Ansicht nach in eine falsche Richtung.

Ein Rückblick: Seit einigen Jahren betreibt das DRK in Zittau eine moderne Pflegeeinrichtung für demenzkranke Senioren. Dort hatte eine junge Mitarbeiterin, die ihr Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in der Einrichtung absolvierte, im Oktober 2010 einer pflegebedürftigen Bewohnerin zum Esstisch geholfen.

Dort sollte sich die Frau kurz abstützen, während die Mitarbeiterin einen Stuhl heranziehen wollte. Die damals 82 Jahre alte Bewohnerin stürzte und zog sich eine Femurfraktur zu. Die AOK Plus sah die Schuld für den Sturz ihrer Versicherten beim Pflegeheim, das seiner Betreuungspflicht nicht nachgekommen sei. Gefordert wurden knapp 7000 Euro für die Operation und die Behandlungskosten.

Das Landgericht in Görlitz folgte der Argumentation der AOK Plus und stellte fest, es habe sich um einen "Standardvorgang" gehandelt, der für eine Pflegekraft mit entsprechender Ausbildung überblickbar gewesen wäre - und somit auch vermeidbar (Az.: 1 O 453/13). Pflegekräfte sollten für jede Situation des Alltags nötig sein? Wie sollte ein mit Nachwuchssorgen gebeutelter Kreisverband eine solche Forderung finanziell und personell erfüllen?

Der DRK-Kreisverband zog vor das OLG. Zur Erleichterung Hanzls spielte der Einsatz von ungelernten Kräften dort plötzlich keine Rolle mehr. Stattdessen sei der Prozess in weiten Teilen auf ein MDK-Gutachten gestützt worden, das zum Zeitpunkt des Sturzes schon bereits eineinhalb Jahre alt war, so Hanzl.

Dem Zittauer DRK wurde ein Vergleich angeboten, den es aber ablehnte. Eine Wende zugunsten des DRK kam erst mit einer externen Gutachterin. Sie legte dar, dass eine pflegebedürftige Person, die noch dazu in der Lage ist, einen Rollator zu benutzen, "erst recht in der Lage ist, sich an einer Tischkante festzuhalten", wie es im Urteil heißt.

Die AOK Plus verzichtete nach dem Urteil auf Antrag auf Revision. "Aus unserer Sicht geht das Urteil in seiner Bedeutung über den konkreten Einzelfall nicht hinaus, sagt eine Sprecherin. Der Fall sei für die Kasse abgeschlossen.

Beim Arzt und DRK-Vertreter Hanzl bleibt trotz der Freude über den Ausgang aber ein fahler Beigeschmack. "Die Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen leiden unter ständigem psychischen und physischen Druck", sagt er.

Nun solle dazu noch eine Rechtsunsicherheit kommen? Jeden Sturz vermeiden zu wollen, würde bedeuten, "wieder alle Patienten einfach ins Bett zu legen". Das aber könne keiner verantworten. Verzicht auf Mobilisation bedeute eine Einschränkung der Lebensqualität und die Zunahme von Folgeerkrankungen.

Die Justiz habe sich in dem gesamten Verfahren zu lange auf die "sogenannte Aktenlage" verlassen, klagt Dr. Hanzl. "Es ist offenbar unbedingt notwendig, dass man selbst darauf dringt, einen Sachverständigen zu bekommen - und zwar nach Möglichkeit schon in erster Instanz", resümiert er. (lup)

Oberlandesgericht Dresden: Az.: 4 U 1077/14)

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