Cyberkriminalität
Herzschrittmacher als Sicherheitsrisiko?
Beim BSI läuft eine Sicherheitsstudie, die auf Schwachstellen bei vernetzten Medizinprodukten hinweist. Aber auch vor Videosprechstunden ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung warnt der BSI-Präsident.
Veröffentlicht:Neu-Isenburg. Die Corona-Warn-App, über die dieser Tage wegen technischer Probleme viel diskutiert wird, ist aus IT-Sicherheitsperspektive „gelungen“. Das zumindest sagt der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm.
Im Interview mit der „Welt am Sonntag“ sieht er im Gesundheitswesen eher andere Einfallstore für Cyberkriminelle, etwa neue Digitalanwendungen wie E-Rezept und Videosprechstunde. Zumindest dann, wenn die BSI-Standards nicht eingehalten werden.
„Wenn ich meinen Arzt über das Smartphone anrufe und keinen Crypto-Messenger benutze, ist jedes Gespräch nur mit den üblichen Mitteln der Mobilfunknetze geschützt, also nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt“, mahnt er. Ein Angreifer könne ohne allzu große Schwierigkeiten das Gespräch abhören. „Bei Videosprechstunden müssen die Daten nach unseren IT-Richtlinien standardmäßig verschlüsselt sein“, ergänzt er. Bei von der KBV zertifizierten Anbietern, deren Videosprechstundenlösung auch notwendig ist, damit Ärzte die Leistung abrechnen können, ist dies der Fall (Anm. d. Red.).