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Weiterbildung

Hessische Kammer will Bilanz ziehen

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FRANKFURT/MAIN. Hessische Ärzte, die zur Weiterbildung befugt sind, erhalten in den kommenden Wochen Post von der Landesärztekammer: Per E-Mail oder Brief werden sie ab Oktober dazu aufgefordert, die Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) in ihrer Praxis zum Stichtag 1. Oktober 2016 zu melden.

Auch wenn aktuell kein AiW in der Praxis angestellt ist, müsse dies über das Meldeportal angegeben werden, teilt die Kammer mit.

Hessen hat als einzige Landesärztekammer ein systematisches Weiterbildungsregister etabliert. Es soll den direkten Zugang zu ÄiW ermöglichen und die in der Vergangenheit wenig aussagekräftige Datenlage zur Weiterbildung in Hessen verbessern. Weiterbildungsbefugte müssen dafür einmal im Jahr Angaben an die Kammer übermitteln.

Für die Meldung zum Register werden Namen und einheitliche Fortbildungsnummer sowie die jeweilige vertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit der ÄiW benötigt. Für rein statistische Zwecke wird zudem erhoben, wie viele unbesetzte Stellen für ÄiW vorhanden sind. (jk)

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