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Bundesrat

Höhere Gerichtsgebühren gebilligt

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BERLIN. Der Bundesrat billigte am Freitag die Anhebung verschiedener Gerichtsgebühren. Diese hängen vom Streitwert eines Verfahrens ab und müssen zunächst vom Kläger bezahlt werden, letztlich trägt sie die unterliegende Prozesspartei.

Es geht dabei auch um die Honorare für Rechtsanwälte, Notare, Sachverständige und Dolmetscher. Die seien zum Teil seit Jahrzehnten nicht erhöht worden, heißt es.

Die ursprünglich geplanten Einschränkungen bei der Prozesskostenhilfe wurden außerdem weitgehend gestoppt. Vorgesehen war ursprünglich, die Freibeträge zu senken. (dpa)

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