Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Hürden für Mitbestimmung sinken

Nach öffentlich beglaubigter Absichtserklärung, einen Betriebsrat gründen zu wollen, sind Mitarbeiter künftig unkündbar.

Veröffentlicht:

Berlin. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am Donnerstag ist jetzt das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft. Damit sollen Betriebsratswahlen künftig einfacher und der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, die Wahlen organisieren, verbessert werden. Das geht auch Großpraxen und größere Medizinische Versorgungszentren an.

Zu den Kernpunkten des Reformpakets gehört die Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens auf Betriebe mit bis zu 100 Arbeitnehmern (zuvor: bis zu 50). In Betrieben mit bis zu 20 Arbeitnehmern sind künftig keine sogenannten Stützunterschriften zur Bestätigung der Erfolgsaussichten eines Kandidaten mehr erforderlich. Bei Belegschaften zwischen 21 und 100 Köpfen werden nurmehr zwei Stützunterschriften fällig (bisher: 1/20). Darüber hinaus wird das Wahlrecht zur Betriebsratswahl vom 18. auf das 16. Lebensjahr gesenkt; das passive Wahlrecht zum Betriebsrat gilt jedoch weiterhin erst ab 18.

Kündigungsschutz gilt künftig bereits für jeden Arbeitnehmer, der „Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Betriebsrats unternimmt“: Wird eine öffentlich beglaubigte Erklärung abgegeben, einen Betriebsrat gründen zu wollen, ist die ordentliche Kündigung solange ausgeschlossen, bis zur vorbereitenden Betriebs- oder zur Wahlversammlung eingeladen wird. Außerdem erhalten Betriebsräte mehr Mitspracherecht bei der „Ausgestaltung mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird“, sowie beim Einsatz Künstlicher Intelligenz in Betrieben. Und: Mit einer Erweiterung des Unfallversicherungsschutzes sind Arbeitswege im Homeoffice nun gleichermaßen abgedeckt wie im Betrieb. (cw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Missbrauch von Kooperationsform

LSG Potsdam: Praxisgemeinschaft darf nicht wie BAG geführt werden

129. Deutscher Ärztetag

Ärztetag stärkt Weiterbildungsverbünde

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Dr. Antigone Fritz und Hubertus Müller sitzen trocken am PC. Dort zu sehen: ein Bild vom Hochwasser in Erftstadt vor drei Jahren.

© MLP

Gut abgesichert bei Naturkatastrophen

Hochwasser in der Praxis? Ein Fall für die Versicherung!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MLP
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bei der Frage, ob und wann die Nieren gespült werden sollten, herrscht Uneinigkeit.

© Hifzhan Graphics / stock.adobe.com

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung