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Herzinsuffizienz

IQWiG sieht Vorteile fürs Telemonitoring

Kann Telemonitoring bei Herzinsuffizienz in die Regelversorgung übernommen werden? Das IQWiG liefert jetzt gute Gründe dafür.

Veröffentlicht:

Köln. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) billigt dem Telemonitoring bei der Versorgung von Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz in bestimmten Konstellationen Überlebensvorteile im Vergleich zur Regelversorgung zu. Wenn die Messungen mindestens einmal am Tag selbst von Patienten vorgenommen werden, hätten sie „ohne depressive Symptomatik einen statistisch signifikanten Überlebensvorteil“, so das IQWiG. Für diese Gruppe sieht das Institut einen Hinweis auf einen Nutzen im Endpunkt Gesamtmortalität. Bei Betroffenen mit Depressionssymptomen zeige sich ein solcher Vorteil dagegen nicht, heißt es in der IQWiG-Mitteilung.

Insgesamt vier randomisierte kontrollierte Studien habe das Institut gefunden, zwei mit aktiver Beteiligung der Patienten, zwei mit automatischer Messung der Parameter. Für alle vier Studien und alle in ihnen berichteten Endpunkte wurde das Verzerrungspotenzial laut IQWiG als hoch eingeschätzt. Im Endpunkt Gesamtmortalität zeigte sich in der Metaanalyse kein statistisch signifikanter Effekt. Gegenüber einer Betreuung ohne Telemonitoring gibt es bei Telemonitoring mit definierten Mindestanforderungen allerdings weniger kardiovaskuläre Todesfälle.

Nach der Publikation der Studie TIM-HF II 2018 sind Stimmen laut geworden, das Telemonitoring in die Regelversorgung aufzunehmen, jedenfalls für vorher definierte Patientengruppen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hatte daraufhin das IQWiG im März dieses Jahres beauftragt, einen sogenannten Rapid Report in einem beschleunigten Verfahren zu diesem Thema zu erstellen. Für Patienten ohne depressive Symptomatik hat das IQWiG nun Argumente pro Regelversorgung geliefert. (ger)

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