Neuer Leitfaden
IT-Sicherheit im Gesundheitswesen
KÖLN. Das Bochumer Zentrum für Telematik und Telemedizin (ZTG), der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) sowie die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) haben einen 50-seitigen "Leitfaden für die Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes" erstellt, der sich an Einrichtungen und Organisationen des Gesundheitswesens richtet.
Die Verfasser sehen ihn als eigenständige Ergänzung zu dem 2016 veröffentlichten "Leitfaden für die Erstellung von Datenschutzkonzepten im Gesundheitswesen" an. (iss)
Der Leitfaden kostenfrei unter http://bit.ly/2yPCgYJ




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


