Datenschutz

IT-Verträge auf Safe-Harbor screenen

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Praxen und Kliniken, die mit einem IT-Hersteller einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen haben, sollten dringend ihre Verträge prüfen, so der Bundesverband Gesundheits IT (bvitg).

Der Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Safe-Harbor-Abkommen, das seit dem Jahr 2000 den Datentransfer zwischen US-Unternehmen und europäischen Anbietern regelt.

Nachdem der EuGH dieses Abkommen nun für ungültig erklärt habe, sei damit auch die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Mindeststandards bei Safe-Harbor-Verträgen nicht mehr gegeben.

Und dafür hafte der ärztliche Leistungserbringer als Dateninhaber. Die Verträge sollten daher abgeändert werden.Auslöser war die Klage eines Facebook-Nutzers aus Österreich.

Der EuGH kam mit seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass US-Unternehmen nicht garantieren können, dass amerikanische Behörden keinen uneingeschränkten Zugriff auf übertragene personenbezogene Daten haben. (reh)

Positionspapier mit Tipps für IT-Verträge von bvitg und Datenschützern: http://tinyurl.com/j27uzbu

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Tausch der TI-Komponenten

E-Arztausweise: Chaos beim Kartentausch? Die Frist für Praxen läuft!

Stichtage rücken näher

Warum es sich für Praxen lohnt, vor dem 1. Oktober in die ePA einzusteigen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?